Zugansregeln sehen weiter die 3G-Regeln vor dem Besuch vor
Gesundheitsverbund lockert Besuchsregeln noch nicht

Symbolbild | Foto: Symbolbild

Landkreis Konstanz. Eine erfreuliche Folge der sinkenden Inzidenzzahlen: Die Corona-Verordnung des Landes wurde weiter gelockert. Um auf der sicheren Seite zu sein, hält der Gesundheitsverbund Landkreis Konstanz (GLKN) mit Blick auf die Urlaubszeit und der zu erwartenden Ausbreitung der hoch ansteckenden Delta-Variante des Corona-Virus jedoch an seinem bewährten und erprobten Hygienekonzept fest. Dies diene dem Schutz der Patienten und Mitarbeitenden, so die Medienmitteilung des Gesundheitsverbunds

Somit gilt in den Akutkliniken des GLKN auch weiterhin die 1-1-1 Regelung, die besagt: Pro Patient ist ein Besucher pro Tag erlaubt. Jedoch können in Ausnahmefällen auch mehrere Personen auf einmal auf Einladung des behandelnden Arztes zu Besuch kommen. Angehörige, die Patienten zur stationären Aufnahme oder werdende Mütter in den Kreißsaal begleiten, gelten ebenfalls als Besucher.

Vom Besuch ausgeschlossen sind weiter Menschen, die in den letzten vier Wochen an COVID-19 erkrankt waren oder bei denen ein unwiderlegter Verdacht auf eine Erkrankung besteht. Das Tragen einer FFP2–Maske, auch im Krankenzimmer, ist bei BesucherInnen weiterhin vorgeschrieben. Die Besucher werden gebeten,eine geeignete FFP2-Maske selber mitzu bringen, in Einzelfällen können diese Masken bei der Eingangskontrolle gegen eine Gebühr erworben werden. Das gilt auch für ambulante Patienten sowie Patienten der Zentralen Notaufnahmen.

Besucher der stationären Patienten in den Kliniken des GLKN haben auch weiterhin einen negativen Antigentest vorzuweisen (Testergebnis nicht älter als 48 Stunden). Von der Testpflicht ausgenommen sind alle vollständig geimpften oder genesenen Personen. Die Besucher werden gebeten, ihr Impfbuch oder nach einer überstandenen Corona-Erkrankung einen negativen PCR-Test vorzulegen

Der Zugang zu den Kliniken ist nur über die zentralen Eingänge möglich, hier erfolgt auch die Erfassung der Kontaktdaten. Der GLKN bittet dieBesucher um Verständnis und um Einhaltung derBesucherregelung, sie dient demSchutze aller. Informationen und Erläuterungen zur aktuellen Besucherregelung finden sich auch auf der Startseite der Homepage unter www.glkn.de

Autor:

Oliver Fiedler aus Gottmadingen

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