Dieses Jahr schon fast 2.000 Verstöße gegen die Verkehrsregeln festgestellt
Gemeindevollzugsdienst kontrolliert den Radverkehr

Fahrradkontrolle | Foto: Gemeinsam im Einsatz für mehr Sicherheit auf den Straßen: Der Gemeindevollzugsdienst der Stadt Konstanz kontrolliert verstärkt Radfahrer. swb-Bild: Stadt Konstanz
  • Fahrradkontrolle
  • Foto: Gemeinsam im Einsatz für mehr Sicherheit auf den Straßen: Der Gemeindevollzugsdienst der Stadt Konstanz kontrolliert verstärkt Radfahrer. swb-Bild: Stadt Konstanz
  • hochgeladen von Oliver Fiedler

Konstanz. Die Zahl der Fahrradfahrer in Konstanz nimmt stetig zu. Leider steigt auch die Zahl der von ihnen begangenen Verkehrsverstöße und die Zahl der Verkehrsunfälle, an denen Fahrradfahrer beteiligt sind. Um die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten, führt der Gemeindevollzugsdienst der Stadt Konstanz regelmäßig Fahrradkontrollen durch. Dabei überwacht er Fußgängerzonen, Gehwege und andere neuralgische Punkte.

Von Jahresbeginn bis Mitte September 2018 wurden bei einer Vielzahl von Kontrollen bereits 1.943 Verstöße festgestellt und als Ordnungswidrigkeiten verfolgt. 2018 investierten die 12 Mitarbeiter des Gemeindevollzugsdienstes dabei ca. 2.800 Arbeitsstunden. Das sind nur für Fahrradkontrollen umgerechnet dauerhaft 1,4 Stellen bzw. 11 Prozent der gesamten Arbeitszeit. Gegenüber dem Vorjahr bedeutet dies bis Ende des Jahres eine Steigerung um 130 Prozent. Die Polizei ergänzt diese Arbeit ihrerseits durch zahlreiche Kontrollen. Selbstverständlich werden auch gemeinsame Aktionen durchgeführt. Sowohl für den Gemeindevollzugsdienst als auch die Polizei gilt, dass Fahrradkontrollen eine unter vielen Aufgaben sind und eine Erhöhung der Kontrollzeiten auf der einen Seite, zu Lasten der anderen geht.

Von Verwarnung bis Bußgeld

Fahrradfahrer, die ohne vorschriftsmäßige Beleuchtung angetroffen werden, werden mit 20 Euro verwarnt. Fahrradfahrer, die rote Ampeln missachten, werden angezeigt und erhalten einen Bescheid mit einer Geldbuße in Höhe von mindestens 60 Euro und einem Punkteintrag im Fahreignungsregister. Radfahrer mit Smartphone in der Hand müssen mit einem Verwarnungsgeld in Höhe von 55 Euro rechnen, gefährden sie dabei andere, bekommen sie einen Bußgeldbescheid über 75 Euro.

Kann eine Verwarnung nicht vor Ort bezahlt werden oder wird die Zahlung verweigert, werden die Personalien der Betroffenen erhoben und überprüft. Dies und verweigerte Angaben zu Personalien machen die Kontrollen oft sehr zeitintensiv. Die Einsätze sind auch personalintensiv: Um vor Ort effektiv kontrollieren zu können, besteht eine Schicht aus 3 bis 4 Mitarbeitern, die dann gemeinsam unterwegs sind. Gerade wenn viele Radler zeitgleich kontrolliert werden, kann so eine schnellere Weiterfahrt ermöglicht werden. Auch wenn es vor Ort schon mal zu Diskussionen rund um festgestelltes Fehlverhalten kommt, dürfen sich die Mitarbeiter häufig über einen Dank von Bürgern freuen, die ihre Arbeit schätzen und wissen, dass sie ihrer Sicherheit dient.

Die Landespolizei und der Gemeindevollzugsdienst werden die Kontrollen weiter fortführen und bitten alle Verkehrsteilnehmer, sich an die Verkehrsregeln zu halten und Rücksicht auf die anderen zu nehmen. Verstöße gegen die Vorschriften sind kein Kavaliersdelikt und gefährden den Fahrer selbst und andere. Mit etwas mehr Umsicht und einem guten Miteinander im Straßenverkehr können Belästigungen, Behinderungen, Gefährdungen und Unfälle vermieden werden und man kommt selbst unbeschadet und entspannter ans Ziel.

Autor:

Oliver Fiedler aus Gottmadingen

following

Sie möchten diesem Profil folgen?

Verpassen Sie nicht die neuesten Inhalte von diesem Profil: Melden Sie sich an, um neuen Inhalten von Profilen und Orten in Ihrem persönlichen Feed zu folgen.

9 folgen diesem Profil

Kommentare

Kommentare sind deaktiviert.
add_content

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.