Ach Sozialwohnungsprojekt, Aquakulturen und INKA auf der langen Tagesordnung
Gemeinderat macht Weg für Vinventius-Bebauung frei
Konstanz. DerKonstanzer Gemeinderat behandelte am Donnerstag in seiner Sitzung unter anderem die Themen Konstanzer Innovationsareal, Geschäftsführung der Stadtwerke, Tätigkeitsbericht des Flüchtlingsbeauftragten, Verhinderung von Obdachlosigkeit, Neue Zuschuss-Richtlinien für Veranstalter, Bebauungsplan Schottenplatz, Eigenständigkeit der Grundschule Gebhard und Nutzungsvereinbarungen für freie Träger von Kindertagesstätten in städtischen Gebäuden und Liegenschaften. Die Podcasts von den einzelnen Tagesordnungspunkten sind auf www.konstanz.de abrufbar.
Die Ergebnisse im Überblick:
Leuchtturmprojekt des Handlungsprogamms Wirtschaft ist das Konstanzer Innovationsareal (KINA), das in der Sitzung vorgestellt wurde. Das Vorhaben sieht vor, Gründungs- und Innovationsaktivitäten künftig auf dem Areal in der Bücklestraße zu konzentrieren. Der Rat begrüßt das Projekt und beauftragte die Wirtschaftsförderung mit den zu seiner Realisierung notwendigen Verhandlungen. Weiterhin wurde die Wirtschafsförderung beauftragt, alternative Formen der notwendigen Betreibergesellschaft zu prüfen.
Der Rat beschloss weiter die Entsendung von zwei Vertretern und zwei Stellvertretern in das Concilium. Dieses Gremium benennt den Paten für den Konstanzer Konzilspreis. Die Stadträte Roland Wallisch (FGL) und Wolfgang Müller-Fehrenbach (CDU) werden für die Dauer von vier Jahren vom Gemeinderat in das Concilium für den Konstanzer Konzilspreis entsandt. Ihre Vertreter in diesem Gremium sind die Stadträte Peter Kossmehl (Freie Wähler) und Hannes Kumm (SPD).
Die WOBAK wurde mit dem Neubau von 27 Mietwohnungen für Zwecke des sozialen Wohnungsbaus betraut. Im Zusammenhang mit dem geplanten Grunderwerb der Städtischen Wohnungsbaugesellschaft mbH Konstanz (WOBAK) für das geförderte Wohnungsbauprojekt auf der Bundesfläche südlich der Gottfried-Keller-Straße forderte die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) neben einer Zweckerklärung (sozialer Wohnungsbau) auch einen Betrauungsakt zwischen der Stadt Konstanz und der WOBAK, dem der Rat zustimmte. Hintergrund ist die EU-Recht konforme verbilligte Abgabe des Baugrundstücks.
Die Aufsichtsratsmitglieder der Wobak werden von der Gesellschafterversammlung für drei Jahre gewählt. Die Neuwahl erfolgt in der Gesellschafterversammlung am 18.07.2018. Neben OB Uli Burchardt und den beiden Bürgermeistern Dr. Andreas Osner und Karl Langensteiner-Schönborn wurden von den Fraktionen folgende Stadträte als VertreterInnen im WOBAK-Aufsichtsrat vorgeschlagen: Günter Beyer-Köhler, Stephan Kühnle und Anne Mühlhäußer (alle FGL), Heinrich Fuchs und Sabine Feist von der CDU, Jürgen Puchta und Herbert Weber von der SPD, Jürgen Faden von den Freien Wählern, Thomas Buck vom Jungen Forum Konstanz sowie Dr. Heinrich Everke von der FDP. Der Gemeinderat stimmte der Wahl dieser VertreterInnen in den Aufsichtsrat der WOBAK GmbH für die Amtszeit 2018 – 2021 zu.
Nach mehr als zwei Jahrzehnten Tätigkeit als Geschäftsführer der Stadtwerke Konstanz (SWK) geht Kuno Werner zum 30. April 2019 in den Ruhestand. Der Rat beschloss, nach dem Ausscheiden von Werner auf die Bestellung eines zweiten Geschäftsführers bis auf weiteres zu verzichten.
Der Bericht informiert über die Tätigkeitsschwerpunkte des Flüchtlingsbeauftragten und deren Auswirkungen auf die Flüchtlings- und Integrationsarbeit vor Ort im Zeitraum Januar 2017 bis März 2018. Schließlich geht der Bericht auf künftige strukturelle Entwicklungen im Zusammenhang des Integrationsmanagements von Geflüchteten in der städtischen Flüchtlingsarbeit ein. Der Bericht ist abrufbar im Bürgerinformationssystem und auf www.konstanz.de .
In Konstanz besteht ein etabliertes Netzwerk zur Verhinderung von Obdachlosigkeit und ein Amts- und Trägerübergreifendes, abgestimmtes Konzept. Der Bericht des Sozial- und Jugendamtes (SJA) stellt erstmals umfassend sämtliche Maßnahmen zur Verhinderung von Obdachlosigkeit in der Stadt Konstanz dar. Er ist ein fundiertes Nachschlagewerk für Betroffene, soziale Einrichtungen und interessierte BürgerInnen. Dem Rat wurde der Sachstandsbericht zur Kenntnisnahme vorgelegt.
Zuschüsse für kleinere und mittlere Veranstaltungen werden künftig nach einem einheitlichen Verfahren gewährt. Das künftige Reglement sieht klare Richtlinien vor, nach denen eine finanzielle Unterstützung möglich sein wird. So können städtische Leistungen zum Beispiel kostenfrei überlassen und Defizite in Form eines Veranstaltungszuschusses ausgeglichen werden. Möglich wird auch, den Veranstaltern eine Fachkraft zur Seite zu stellen, die zum Beispiel bei Genehmigungsverfahren hilft. Damit sollen den Veranstaltern generell gute Rahmenbedingungen geboten werden.
Das Konzept sieht vor, Veranstaltungen unter 5.000 Besuchern spartenübergreifend zu fördern. Ob ein Antrag förderfähig ist, hängt von der Organisationsform des Veranstalters ab. Gute Chancen haben vor allem Non-Profit Organisationen. Gewerbliche Veranstalter erhalten grundsätzlich keinen städtischen Zuschuss. Über Ausnahmen kann der Gemeinderat entscheiden.
Der Rat beschloss, die Grundschule Gebhard aus dem Schulverbund mit der Gemeinschaftsschule zu lösen, ab dem Schuljahr 2019/20 als eigenständige Grundschule zu führen und diesen Antrag der Schulaufsichtsbehörde zur Zustimmung vorzulegen.
Für die Abteilung „Sozialhilfe, sonstige soziale Leistungen und zentrale Dienste“ beim Sozial- und Jugendamt wird eine zusätzliche 80-Prozent-Stelle für den Bereich „Hilfe zum Lebensunterhalt/Grundsicherung“ geschaffen. Diese Aufgabe nimmt die Stadt für den Landkreis Konstanz wahr. Der Landkreis erstattet der Stadt für diese von ihm delegierten Aufgaben der Sozialhilfe zwei Drittel der entstehenden Personalkosten.
Der Rat lehnte den Abschluss neuer Nutzungsvereinbarungen mit den Trägern von Kindertagesstätten in städtischen Gebäuden und Liegenschaften ab. Von 49 Kindertagesstätten in Konstanz sind 40 unter der Betriebsträgerschaft Freier Träger. Davon sind bei 30 Kindertagesstätten auch die Gebäude und Grundstücke im Eigentum der Freien Träger, hier werden von der Stadt keine Mietkostenzuschüsse sondern Investitionskostenzuschüsse geleistet. Bei den zehn Kindertagesstätten, bei denen die Grundstücke und Gebäude seit Jahrzehnten von Freien Trägern angemietet sind, sind in fünf Fällen Gebäude und Grundstück im Eigentum der Stadt, davon vier in Betriebsträgerschaft der Katholischen Kirchengemeinden. In diesen Fällen trägt die Stadt für Gebäude und Grundstücke die Unterhalts- und Sanierungskosten. Seit 2010 sind fünf Kindertagesstätten in Immobilien von privaten oder gewerblichen Vermieter hinzugekommen.
Das Gremium beriet die grundstücksrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung eines Pflegeheims im Bereich Jungerhalde durch die städtische Wohnungsbaugesellschaft. Um das Projekt zu realisieren beschloss der Rat der WOBAK eine Teilfläche mit zirka 3.700 Quadratmetern im Wege eines Erbbaurechts zu überlassen. Der Gemeinderat hatte den Bau eines Pflegeheims an der Jungerhalde mit der AWO als Träger im November 2014 beschlossen. Der Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan “Jungerhalde Nord“ erfolgte am 20. Juli 2017. Inzwischen liegt die Baugenehmigung für das Projekt vor.
Auf dem Grundstück an der Unteren Laube im Stadtteil Paradies sind 126 Wohungen geplant. Aus dem Investoren- und Planungswettbewerb ging die LBBW Immobilien Development GmbH mit Jo. Franzke Architekten als Gewinner hervor. Die Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgte im Februar 2017 und auch die Abstimmung mit Behörden und Trägern öffentlicher Belange hat stattgefunden. Im Rahmen der öffentlichen Auslegung sind Stellungnahmen eingegangen, welche in die Gesamtabwägung einfließen. Der Gemeinderat stimmte dem Abschluss des Durchführungsvertrags zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Schottenplatz“ zu und beschloss den Bebauungsplan als Satzung.
Mit dem Vergabebeschluss für den Bahnhaltepunkt Petershausen wurden die Voraussetzungen geschaffen, dass die Maßnahme wie geplant ab September 2018 baulich umgesetzt wird.
Der Gemeinderat der Stadt Konstanz beschloss, die Landesregierung aufzufordern dafür einzutreten, dass Netzgehege-Anlagen (Aquakultur) im Bodensee und in seinen Zuflüssen auch künftig nicht zugelassen werden. Gleichzeitig soll das in den Bodenseerichtlinien 2005 bereits festgelegte Verbot von Netzgehege-Anlagen im Bodensee und seinen Zuflüssen auch künftig nicht geändert werden.
Angelegenheiten des Stiftungsrates:
Zusammenführung der Vincentius-Krankenhaus AG und der Gemeinnützigen Krankenhausbetriebsgesellschaft Konstanz mbH zu einem Plankrankenhaus – Der Stiftungsrat der Spitalstiftung Konstanz nahm die zwischen dem Landkreis Konstanz und der Spitalstiftung Konstanz geschlossene Vereinbarung zur Regelung der Gewährträgerschaft zur Kenntnis. Der Landkreis übernimmt im Falle der Inanspruchnahme gegenüber der KZVK im Außenverhältnis zu 100 Prozent die Gewährträgerschaft. Die Spitalstiftung Konstanz stellt im Innenverhältnis den Landkreis in diesem Fall zu 48 Prozent von seiner Verpflichtung frei. Letztendlich trägt damit der Landkreis 52 Prozent der Verpflichtung und die Spitalstiftung 48 Prozent.
Der Gemeinderat gab eine Erklärung ab zur Wohnungssituation in Konstanz (siehe PDF-Dokument „Erklärung des Gemeinderates der Stadt Konstanz zur Wohnungssituation in Konstanz in der Sitzung am 17. Mai 2018“)
@ Sitzungsvorlagen im Bürgerinformationssystem der Stadt Konstanz unter: www.konstanz.sitzung-online.de
Autor:Oliver Fiedler aus Gottmadingen |
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