Neue Fälle im Landkreis aufgeschlagen
Geflügel muss jetzt bis 28. April im Stall bleiben

Symbolbild Hühner; Freiland | Foto: Archiv/ of
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Kreis Konstanz. Das Veterinäramt des Landratsamtes Konstanz stellte jüngst bei zehn Wildvögeln im Landkreis eine Infektion mit der Geflügel­pest fest. Es ist aus Sicht der Behörde daher erforderlich, weiterhin zu erhöhten Biosicherheits­maßnahmen in der Geflügelhaltung aufzurufen. Aufstallung oder die Hal­tung in entsprechenden Ausläufen sollen das Geflügel vor Wildvögeln schü­tzen, die die Krankheit übertragen könnten.

Am 15. März bestätigte das Friedrich-Löffler-Institut (FLI) die Infektion eines Greifvogels und einer Möwe mit dem aviären Influenzavirus H5N1 im Landkreis Konstanz. Von den zahlreichen Vögeln, die seitdem auf das Virus getestet wurden, waren zehn Tiere nachweislich infiziert. Das Veterinäramt untersucht weiterhin täglich tote Vögel, ein Ende des akuten Seuchenge­sche­hens sei aktuell noch nicht absehbar.

Das Landratsamt Konstanz verlängert daher die seit dem 3. März gel­tende Allgemeinverfügung zum präventiven Schutz der Geflügelbestände durch Aufstallung bis zum 18. April. Diese sieht eine Haltung der Tiere in geschlosse­nen Ställen oder unter einer Vorrichtung, die aus einer über­stehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung verfügt, vor.

Die bestehende Allgemeinverfügung vom 16. Januar 2023 des Landes Ba­den-Württemberg zur Anwendung von Biosicherheitsmaßnahmen bei Ge­flü­gel beziehungsweise gehaltenen Vögeln zu präventiven Zwecken, Az.: 33-9123 Biosicherheit, ist ebenso zu beachten. Es ist derzeit enorm wichtig, Haus­geflügel vor dem Kontakt zu Wildvögeln und somit vor einer schweren Erkrankung, meist mit tödlichem Verlauf, zu schützen. Das Veterinäramt ap­pelliert deshalb an alle Geflügelhaltenden, die bereits getroffenen Maßnah­men nochmals kritisch zu überprüfen und gegebenenfalls zum Schutz ihres Geflügels zu verbessern.

Trotz der sehr hohen Anzahl an weltweiten Ausbrüchen bei Geflügel sind In­fektionen mit dem aviären Influenzavirus bei Menschen immer noch ein äu­ßerst seltenes Ereignis. Bei landlebenden und marinen Säugetieren schei­nen die Zahlen der gemeldeten Fälle etwas zuzunehmen. Das Risiko einer Ü­bertragung auf den Menschen stufen das FLI und das Europäische Zen­trum für die Prävention und Kontrolle von Krankheiten als gering ein.

Die Allgemeinverfügung vom 3. März des Landkreises Konstanz ist auf der Homepage des Landratsamtes unter www.LRAKN.de/bekanntmachungen einsehbar.

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Presseinfo aus Singen

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