Neue Rechtslagen für 2023
Fortbildungen im Betreuungsrecht zur Vorsorge
Kreis Konstanz. Jeder Mensch kann infolge eines Unfalls, einer Krankheit oder der Begleiterscheinungen des Alters nicht mehr in der Lage sein, seine persönlichen und rechtlichen Angelegenheiten selbst zu regeln. Die Betreuungsbehörde des Landratsamtes Konstanz bietet regelmäßig Einführungs- und Fortbildungsveranstaltungen zur Regelung der rechtlichen Vorsorge und Betreuung an. Die Termine können der Homepage unter www.LRAKN.de/betreuungsbehoerde entnommen werden.
Gesetzlich ist ab 2023 eine rechtliche Vertretung durch die Ehepartnerin oder den Ehepartner festgelegt. Diese ist jedoch zeitlich und auf wenige Bereiche begrenzt. Nach einem halben Jahr ist eine gesetzliche Betreuung zu übertragen. Ebenso sind Kinder weiterhin nicht berechtigt Auskünfte zu erhalten oder Entscheidungen zu treffen. Nur durch eine rechtzeitige Vorsorge kann eine umfassende und unmittelbare Unterstützung gewährleistet werden. Diese kann entweder durch die Erteilung einer umfassenden „Vorsorgevollmacht“ dem Bevollmächtigten übertragen oder durch einen Gerichtsbeschluss im Rahmen eines Betreuungsverfahrens mit der Festlegung eines Betreuenden verfügt werden.
Die Betreuungsbehörde des Landkreises Konstanz bietet zusammen mit den Betreuungsvereinen hierzu regelmäßige Einführungs- und Fortbildungsveranstaltungen an. Bei diesen Veranstaltungen können sowohl Rechtsfragen der Betreuung, Formalitäten und die verschiedenen Hilfsangebote, als auch Regeln zum Umgang mit den Betroffenen angesprochen werden. Die hauptamtlichen fachkundigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Betreuungsvereine beraten, ergänzend zu den Angeboten der Gerichte und Behörden, die Betreuenden sowie Bevollmächtigten und unterstützen diese, gerade auch am Anfang, bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben.
Weiterhin beraten die anerkannten Betreuungsvereine und die Betreuungsbehörde die Betroffenen bei der Erstellung einer Vorsorgevollmacht. Gegen eine Gebühr von zehn Euro beglaubigt die Betreuungsbehörde des Landratsamtes Konstanz die erstellten Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen. Beglaubigte Vorsorgevollmachten sind von allen Stellen anzuerkennen, da hier der Wille des Verfassenden sichergestellt ist.
Autor:Presseinfo aus Singen |
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