Neue Rechtslagen für 2023
Fortbildungen im Betreuungsrecht zur Vorsorge

Symbolbild Landratsamt / Gesundheitsamt | Foto: of/ Archiv
  • Symbolbild Landratsamt / Gesundheitsamt
  • Foto: of/ Archiv
  • hochgeladen von Oliver Fiedler

Kreis Konstanz. Jeder Mensch kann infolge eines Unfalls, einer Krankheit oder der Begleiterscheinungen des Alters nicht mehr in der Lage sein, seine persönlichen und rechtlichen Angelegenheiten selbst zu regeln. Die Betreuungsbehörde des Landratsamtes Konstanz bietet regelmäßig Einführungs- und Fortbildungsveranstaltungen zur Regelung der recht­lichen Vorsorge und Betreuung an. Die Termine können der Homepage unter www.LRAKN.de/betreuungsbehoerde entnommen werden.

Gesetzlich ist ab 2023 eine rechtliche Vertretung durch die Ehepartnerin oder den Ehepartner festgelegt. Diese ist jedoch zeitlich und auf wenige Bereiche begrenzt. Nach einem halben Jahr ist eine gesetzliche Betreuung zu übertragen. Ebenso sind Kinder weiterhin nicht berechtigt Auskünfte zu erhalten oder Entscheidungen zu treffen. Nur durch eine rechtzeitige Vor­sorge kann eine umfassende und unmittelbare Unterstützung gewährleistet werden. Diese kann entweder durch die Erteilung einer umfassenden „Vorsorgevollmacht“ dem Bevollmächtigten übertragen oder durch einen Gerichtsbeschluss im Rahmen eines Betreuungsverfahrens mit der Fest­legung eines Betreuenden verfügt werden.

Die Betreuungsbehörde des Landkreises Konstanz bietet zusammen mit den Betreuungsvereinen hierzu regelmäßige Einführungs- und Fortbildungs­veranstaltungen an. Bei diesen Veranstaltungen können sowohl Rechts­fragen der Betreuung, Formalitäten und die verschiedenen Hilfsangebote, als auch Regeln zum Umgang mit den Betroffenen angesprochen werden. Die hauptamtlichen fachkundigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Betreuungsvereine beraten, ergänzend zu den Angeboten der Gerichte und Behörden, die Betreuenden sowie Bevollmächtigten und unterstützen diese, gerade auch am Anfang, bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben.

Weiterhin beraten die anerkannten Betreuungsvereine und die Betreuungs­behörde die Betroffenen bei der Erstellung einer Vorsorgevollmacht. Gegen eine Gebühr von zehn Euro beglaubigt die Betreuungsbehörde des Land­ratsamtes Konstanz die erstellten Vorsorgevollmachten und Betreuungs­verfügungen. Beglaubigte Vorsorgevollmachten sind von allen Stellen anzuerkennen, da hier der Wille des Verfassenden sichergestellt ist.

Autor:

Presseinfo aus Singen

following

Sie möchten diesem Profil folgen?

Verpassen Sie nicht die neuesten Inhalte von diesem Profil: Melden Sie sich an, um neuen Inhalten von Profilen und Orten in Ihrem persönlichen Feed zu folgen.

3 folgen diesem Profil

Kommentare

Kommentare sind deaktiviert.
add_content

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.