Entscheid des Europäischen Gerichtshof stärkt Position Südbadens/ Lehmann: Ohrfeige für Ramsauer
Fluglärm: Rechtssicherheit für Nachtflugverbot

Foto: Auch nach zehn Jahren Rechtsstreit bleibt es beim nächtlichen Flugverbot für den Airport Zürich über deutschem Gebiet. swb-Bild: az
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Konstanz (swb/of). Der Europäische Gerichtshof hat den Schutz der Bevölkerung Südbadens vor Fluglärm, der vom Flughafen Zürich ausgeht, gestärkt. Das Gericht in Luxemburg erklärte die geltenden deutschen Sperrzeiten für rechtmäßig. Mit dem heute erlassenen Urteil geht ein fast 10 Jahre dauernder Rechtsstreit zu Ende. Ein weiteres Rechtsmittel steht der Schweiz, die gegen die in der Durchführungsverordnung zur Luftverkehrsverordnung (DVO) geregelten Sperrzeiten geklagt hatte, nicht zur Verfügung.

Landrat Hämmerle begrüßt die Entscheidung: »Wir haben jetzt Rechtssicherheit, dass die Bundesrepublik Sperrzeiten zum Schutz der Bevölkerung erlassen darf. Dies stärkt die Position Südbadens in den anstehenden Nachverhandlungen zum Fluglärm-Staatsvertrag. Nun zeigt sich, wie wichtig es war, dass der im letzten Jahr unterzeichnete Vertrag nicht durchgepeitscht wurde, sondern aufgrund des Widerstands im Land gestoppt werden konnte. Ich fordere das Bundesverkehrsministerium auf, diesen Rückenwind zu nutzen und in den weiteren Gesprächen mit der Schweiz einen deutlich höheren Schutzstandard für den Landkreis Konstanz und die gesamte Region einzufordern.«

Bundestagsabgeordnete Birgit Homburger, die als erste auf das am Vormittag bekannt gegebene Urteil reagierte, zeigte sich zufrieden:»Die heutige Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs ist eine gute Nachricht für die Region und ganz Baden-Württemberg. Das stärkt denjenigen den Rücken, die für eine faire Lastenverteilung streiten. Die Hoheit über deutschem Luftraum hat Deutschland und niemand anders. Das ist das Ergebnis des heutigen Richterspruchs und eine Stärkung der deutschen Position.«

Landtagsabgeordneter Siegfried Lehmann bezieht sich auch die aktuellen Querelen um den neuen Staatsvertrag: »Diese Entscheidung bestätigt unsere Rechtsauffassung und ist eine schallende Ohrfeige für Bundesverkehrsminister Ramsauer und die Bundesregierung. Das Urteil schafft endlich Rechtssicherheit und ermöglicht einen effektiveren Schutz der Bevölkerung vor Fluglärm.«

»Ich freue mich sehr über dieses Urteil, denn das verschafft uns jetzt weiter Rückenwind für die nächsten möglichen Schritte in den Verhandlungen um ein neues Luftverkehrsabkommen mit der Schweiz«, so Dr. Andreas Schwab, Europaabgeordneter für Südbaden in einer ersten Stellungnahme.

Autor:

Oliver Fiedler aus Gottmadingen

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