Prozess im Vermisstenfall Jasmin M.
Ex-Freund steht vor Gericht
Konstanz. Die Mühlen der Justiz mahlen mitunter recht langsam. Deutlich wurde das beim Auftakt der Verhandlung gegen Robert S. im Landgericht Konstanz. Ihm wird vorgeworfen, für das Verschwinden und den Tod der damals 21 Jahre alten Jasmin M. aus Eigeltingen verantwortlich zu sein. Schon eine Stunde vor dem angekündigten Prozessauftakt um 9 Uhr bildete sich eine Schlange vor dem Gerichtsgebäude. Starten konnte die Verhandlung dann erst mit eineinhalbstündiger Verspätung.
Die Vorwürfe gegen den Angeklagten wiegen schwer: Er soll Jasmin M. über Wochen nachgestellt haben, heimlich in ihr Auto ein GPS-Tracker eingebaut und sie damit überwacht haben und sie heimlich fotografiert und sogar bei Sex mit ihrem neuen Freund gefilmt haben. In der Nacht auf den 19. Februar soll er sie in ihrer Wohnung getötet und die Leiche an eine unbekannte Stelle gebracht haben. Die Anklage lautet auf Körperverletzung und Nachstellung mit Todesfolge. Zudem seien beim Angeklagten bei Durchsuchungen mehrere Waffen und Munition gefunden worden, für die er keine Erlaubnis habe, weswegen er auch wegen Verstößen gegen das Kriegswaffengesetz angeklagt ist.
Allerdings stellte der vorsitzende Richter, Arno Hornstein, zu Beginn der Verhandlung klar, dass auch der Verdacht einer Körperverletzung mit Todesfolge hinreichend bestehen würde. Er betonte zudem, dass die Kammer im Falle einer Verurteilung nicht auf die von der Anklage genannten Punkte beschränkt sei und es bei ausreichender Beweislage bis zu einer Verurteilung wegen Mordes kommen könnte.
Heimliche Fotos und Videos
Laut Anklage hatten der Angeklagte und die verschwundene Jasmin M. bis Oktober 2022 eine Beziehung und zeitweise gemeinsam in der Wohnung des Opfers in Eigeltingen gewohnt. Die Trennung habe er nicht akzeptieren wollen. Einen Eindruck davon konnte sich das Gericht während der Aussage des ermittelnden Polizeibeamten verschaffen.
Er zeigte ein Video, das der Angeklagte mit dem Handy durch das Wohnungsfenster von Jasmin M. aufgenommen haben soll und das die junge Frau arglos auf dem Sofa sitzend zeigte. In mehreren Sprachnachrichten bat der Angeklagte mit flehendem Ton von ihr, ihm zu sagen, wo sie ist, und beteuerte ihr seine Liebe.
Belastende Widersprüche
Der Kriminalhauptkommissar stellte den zeitlichen Ablauf vor: Von den ersten Ermittlungen im Februar, von Zeugenbefragungen, bei denen die Vermisste als zuverlässig beschrieben worden sei und Hausdurchsuchungen. Der Verdacht gegen den Angeklagten, für das Verschwinden von Jasmin M. verantwortlich zu sein, sei aufgekommen, als es zu Widersprüchen bei seinen Aussagen kam.
So habe er ausgesagt, dass er für sie auf ihren Hund aufpassen sollte. Nachbarn hätten allerdings angegeben, dass die Verschwundene immer Bescheid gegeben habe, wenn sie den Hund allein gelassen hat. Zudem habe der Angeklagte behauptet, die Verschwundene habe zum Skifahren gehen wollen, doch die Skiausrüstung sei in der Wohnung der Vermissten gefunden worden. Aufgrund der Ermittlungen sei schließlich ein Haftbefehl beantragt worden.
Der nächste Verhandlungstermin ist auf Montag, 27. November, angesetzt.
Autor:Tobias Lange aus Singen |
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