Alles Geflügel im Landkreis muss jetzt in die Ställe / Bürgertelefon eingerichtet
Erster Fall von Geflügelpest an Schwan im Seerhein nachgewiesen
Kreis Konstanz. Bei einem am Seerhein in Konstanz aufgefundenen Schwan wurde das hochpathogene aviäre Influenzavirus (HPAIV) des Subtyps H5 nachgewiesen. Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) bestätigte den Geflügelpestverdacht des Chemischen und Veterinäruntersuchungsamt Freiburg, informierte das Landratsamt Konstanz am Montagabend.
Nachdem bei einem im Schwarzwald-Baar-Kreis aufgefundenen Mäusebussard der Virustyp H5N8 nachgewiesen wurde, ist das Seuchengeschehen damit nun auch im Landkreis Konstanz angekommen.
Der Fund des Mäusebussards zeige, dass neben dem Wassergeflügel inzwischen auch andere Wildvogelarten wie Greifvögel von diesem Virus erfasst sein können, so die Mitteilung des Landratsamts. Das Risiko der weiteren Ausbreitung in Wasservogelpopulationen und des Eintrags in Nutzgeflügelhaltungen und Vogelbestände in zoologischen Einrichtungen werde daher als hoch eingestuft.
Eine Stallpflicht beziehungsweise eine entsprechende Schutzeinrichtung, die einen Viruseintrag verhindert, wurde für alle Arten der Geflügelhaltungen durch eine Allgemeinverfügung unverzüglich am Montag, 11. Januar, für den gesamten Landkreis Konstanz verfügt. Betroffen von dieser Verpflichtung sind sowohl gewerbliche Geflügelhaltungen als auch Hobbyhaltungen. Ausnahmegenehmigungen werden auf Antrag und nach Risikobewertung für den Einzelfall erteilt.
Die Geflügelhalter sind danach aufgerufen, alle Maßnahmen zu treffen, die einen Kontakt zwischen Wildvögeln und Hausgeflügel verhindern. Auch soll auf eine Viruseinschleppung insbesondere über Einstreu, Futter, Tränke, Geräte und Schuhwerk unbedingt geachtet werden. Die Allgemeinverfügung kann auf der Homepage des Landratsamtes Konstanz hier eingesehen werden.
Bürgertelefon für Meldungen eingerichtet
Die Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, aufgefundene verendete oder kranke wildlebende Wasservögel und Greifvögel den jeweiligen Städten oder Gemeinden zu melden. Diese organisieren das Einsammeln der verendeten Tiere, um die Verbreitung des Virus im Land zu ermitteln. Die Tiere und Tierkadaver sollten nicht berührt oder vom Fundort verbracht werden, um eine weitere Verschleppung der Seuche zu vermeiden. Außerdem sind auffällige Häufungen von Totfunden und Erkrankungen von Vögeln jeder Art den zuständigen Veterinärämtern zu melden.
Das Veterinäramt Konstanz hat ein Bürgertelefon unter 07531 800-2579 eingerichtet, das von Montag bis Donnerstag von 8 bis 12 Uhr und von 14 bis 16 Uhr und am Freitag von 8 bis 12 Uhr erreichbar ist.
Autor:Oliver Fiedler aus Gottmadingen |
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