Ab Montag, 11. Januar können vorbestellte Produkte in Geschäften abgeholt werden
Einzelhandel darf Abholstationen anbieten

Abholstation | Foto: Schon im ersten Lockdown hatten viele Händler Abholstationen eingerichtet, wie zum Beispiel Wildtrud Hensler am Fenster ihres Büchergeschäfts »Lesefutter« in Singen. Ab dem 11. Januar dürfen diese wieder genutzt werden. swb-Bild: Archiv/of
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  • Foto: Schon im ersten Lockdown hatten viele Händler Abholstationen eingerichtet, wie zum Beispiel Wildtrud Hensler am Fenster ihres Büchergeschäfts »Lesefutter« in Singen. Ab dem 11. Januar dürfen diese wieder genutzt werden. swb-Bild: Archiv/of
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Region/ Stuttgart. Bei vielen Einzelhändlern stieß die Entscheidung der Landesregierung, dass sie im neuen Lockdown keine Abholstationen nach dem sogenannten »Click & Collect« Prinzip anbieten dürfen auf großes Unverständnis. Schließlich war genau das im ersten Lockdown erlaubt. Nun kam aus Stuttgart das Einlenken. Ab Montag, 11. Januar dürfen Einzelhändler Abholstationen anbieten. Kunden können dann Produkte bestellen und vor Ort im Geschäft abholen. Hierfür soll Medienberichten zufolge allerdings eine Terminvereinbarung erforderlich sein. Baden-Württemberg war eines von wenigen Bundesländern, welches Einzelhändlern das Anbieten von Abholstationen verboten hatte.

»Überlebensnotwendig« für die Händler

Der Baden-Württembergische Handelsverband begrüßt diese Kehrtwende besonders vor dem Hintergrund des nun bis mindestens 31. Januar verlängerten Lockdowns. »Wir sind bereits vor Beginn des zweiten Lockdowns Mitte Dezember davon ausgegangen, dass Click & Collect im Handel möglich sein wird. Dass es dann doch nicht so gekommen ist, war eine Vollkatastrophe für die Händler«, erklärt Sabine Hagmann, die Hauptgeschäftsführerin des Verbands. Insofern sei die Aufhebung des Click & Collect-Verbots überlebensnotwendig für die Händler.

Handel braucht Perspektiven

»Viele Händler haben in den vergangenen Monaten entsprechende Click & Collect-Angebote unter Einhaltung aller Hygienemaßgaben entwickelt, die müssen sie nun auch nutzen dürfen«, betont Hagmann. »Zu wünschen« wäre allerdings in jedem Fall ein baldiges Ende des Lockdowns, so der Verband. Dabei müsse berücksichtigt werden, dass der Handel nach einem Ende des Lockdowns dann dauerhaft und planbar geöffnet bleibe. Die Branche könne sich nicht von einem Lockdown zum nächsten hangeln. Der Einzelhandel sei kein Corona-Hotspot. Die Erkrankungszahlen bei den Mitarbeitern im Handel bewegten sich auf unauffälligem Niveau. Daraus folgt: »Es ist nicht gerechtfertigt, den Einzelhandel zu schließen, während die wirklichen Hotspots unbehelligt bleiben. Das ist nur dann akzeptabel, wenn der Einzelhandel adäquate Wirtschaftshilfen bekommt. Alles andere ist inakzeptabel«, so Hagmann.

Für die Opposition verspätet

Der Landtagsabgeordnete Jürgen Keck begrüßt die Entscheidung der Landesregierung ebenfalls. Er hätte sich diese Möglichkeit indes schon für das Weihnachtsgeschäft gewünscht, wie er bereits im Dezember betont hatte. »Gerade vor den Feiertagen hätten unsere Mittelständler und Familienunternehmen diese Möglichkeit gebraucht. Ein eingeschränkter Geschäftsbetrieb kann kommende Woche wieder beginnen. Begründet wurde das Abholverbot ursprünglich damit, lange Schlangen vor den Geschäften vermeiden zu wollen. Offensichtlich spielten die Schlangen vor den Paketabholzentren oder Discountern keine Rolle. Nun wird zu Recht korrigiert und Haushaltsartikel, Kleidung, Blumen, Bücher und Spielzeug für die Kinder können nun wieder beim Fachhändler bestellt werden«, so Keck am Mittwoch.

- Dominique Hahn

Autor:

Redaktion aus Singen

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