IHK begrüßt Ja zu bilateralen Verträgen
„Die Hängepartie hat nun vorerst ein Ende“

 IHK-Hauptgeschäftsführerin Katrin Klodt-Bußmann ist erleichtert dass die neuen bilateralen Verträge mit der Schweiz kurz vor Toresschloss doch noch zustande kamen, die für die Grenzregion eminent wichtig sind. | Foto: IHK Presse
  • IHK-Hauptgeschäftsführerin Katrin Klodt-Bußmann ist erleichtert dass die neuen bilateralen Verträge mit der Schweiz kurz vor Toresschloss doch noch zustande kamen, die für die Grenzregion eminent wichtig sind.
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Konstanz. Für die regionale Wirtschaft im IHK-Bezirk Hochrhein-Bodensee ist es von zentraler Bedeutung, dass die EU und die Schweiz zu einer Einigung über die bilateralen Verträge III kommen. „Die lange Phase der Unsicherheit war für den eng verflochtenen Wirtschaftsraum an der Grenze und darüber hinaus äußerst hinderlich“, sagt IHK-Hauptgeschäftsführerin Katrin Klodt-Bußmann. „Die Schweiz ist einer der wichtigsten Handelspartner für die Region und Baden-Württemberg. Ein Auslaufen der bisherigen Verträge hätte eine enorme Herausforderung dargestellt.“

Kurz vor Abschluss der Verhandlungen konnten offenbar zentrale Fragen geklärt werden, die sowohl der EU als auch der Schweiz wichtig sind. Dazu zählen Streitpunkte wie die dynamische Anpassung an EU-Recht und die Freizügigkeit. Hinzu kamen Anliegen der Schweiz, wie die Teilnahme an EU-Forschungsprogrammen, ein neues Stromabkommen sowie die Modernisierung bestehender Abkommen. Die EU wiederum stellte Forderungen, unter anderem im Bereich Bahnverkehr und beim Kohäsionsbeitrag. Insgesamt markieren die Verhandlungen eine Neubewertung der bilateralen Beziehungen mit einigen Zugeständnissen auf beiden Seiten.

Katrin Klodt-Bußmann betont besonders die Wichtigkeit eines Stromabkommens. „In unserem letzten Grenzmonitoring zu den Verflechtungen des deutsch-schweizerischen Grenzraums wurde erneut deutlich, dass der Abbruch der bilateralen Verträge zwischen der Schweiz und der EU auch den Energiebereich stark beeinträchtigen könnte, insbesondere den grenzüberschreitenden Stromhandel und die Versorgungssicherheit.“

Was ändert sich noch? Im neuen Vertragsmodell entfällt die sogenannte „Super-Guillotine“, wodurch die Kündigung einzelner Abkommen weniger weitreichende Konsequenzen hat als beim Rahmenabkommen von 2018. Gleichzeitig bleibt der EuGH bei Fragen zum EU-Binnenmarktrecht zuständig, während Ausnahmen von Binnenmarktvorgaben durch ein Schiedsgericht entschieden werden. Die Schweiz konnte eine Schutzklausel gegen übermäßige Zuwanderung durchsetzen, die EU wiederum, dass die Schweiz künftig einen verbindlichen Kohäsionsbeitrag an ärmere EU-Staaten leisten muss.

„Die IHK Hochrhein-Bodensee begrüßt, dass die Hängepartie nun vorerst ein Ende gefunden hat. Klare und stabile Rahmenbedingungen sind für die Region Hochrhein-Bodensee unerlässlich, um den grenzüberschreitenden Handel und die enge Zusammenarbeit mit der Schweiz langfristig zu sichern. Wir würden uns sehr freuen, wenn auch das Schweizer Parlament und die Schweizer Bevölkerung den aktuellen Verhandlungsergebnissen zustimmen würden“, so Klodt-Bußmann abschließend.

Quelle: IHK Hochrhein-Bodensee, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Heike Wagner

Autor:

Presseinfo aus Singen

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