Feuerwehren im Dekontaminationseinsatz
Der große Testfall zur afrikanischen Schweinepest

Feuerwehrleute bei der Dekontamination von Fahrzeugen in der großen Übung zur Afrikanischen Schweinepest am Samstag. | Foto: LRA KN
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Kreis Konstanz. Im Rahmen einer landesweiten Tierseuchen­übung probte das Veterinäramt des Landratsamtes Konstanz a, Wochenende zusammen mit Feuerwehrmannschaften aus dem Landkreis, dem Technischen Hilfs­werk (THW) und dem Katastrophenschutz für den Fall eines Aus­bruches der Afrikanischen Schweinepest - unter recht realen Bedingungen.

Die Afrikanische Schweinepest (ASP) ist eine für Haus- und Wildschweine fast immer tödlich verlaufende Virusinfektion. Die Übertragung erfolgt durch direkten Kontakt mit infizierten Tieren beziehungsweise deren Kada­vern, die Aufnahme von Speiseresten sowie indirekt durch kontaminier­tes Material. Die Symptome der Erkrankung sind meist unspezifisch und kön­nen unter anderem Fieber, Fressunlust, Hautrötungen, plötzliche Todesfälle oder bei chronischen Verlaufsformen auch unterdurchschnittliches Wachs­tum und eine schlechte körperliche Verfassung der Tiere beinhalten. Für den Menschen und andere Haustierarten ist die ASP nach aktuellen Erkenntnissen nicht gefährlich. Selbst der Verzehr infizierten Schweinefleisches berge kein gesundheitliches Risiko.

Die Viruserkrankung breitet sich seit 2007 verstärkt in Europa aus, im Sep­tem­ber 2020 überschritt die Seuche erstmals die Grenze von Polen nach Deutsch­land. Einer der größten Risikofaktoren bei der Ausbreitung der ASP ist der Mensch. Durch Fleisch- und Wurstreste kann die Seuche sehr große Distanzen zurücklegen, sodass es im Mai letz­ten Jahres auch in einem Haus­schweinebestand im baden-württembergi­schen Emmendingen zu einem be­­stätigten Ausbruch der ASP kam.

Um die weitere Ausbreitung zu verhin­dern, gibt die nationale Schweinepestverord­nung ganz konkrete Maßnah­men vor: Bei einer Feststellung des Virus wird im Radius von drei Kilome­tern um den Fundort ein Hochrisiko­ge­biet defi­niert und ein Gebiet von 15 Kilometern zum gefährdeten Gebiet erklärt. Ent­sprechend dem jeweiligen Ver­schleppungsrisiko in den Restriktionsge­bieten sind Beschränkungen hin­sichtlich des Betretens, der Bewirtschaftung und der Bejagung vorgesehen.

In der landesweiten Tierseuchenübung vom 30. bis 31. März übten die Veterinärämter der einzelnen Landkreise gemeinsam mit anderen betroffe­nen Fachämtern, wie beispielsweise den Landwirtschafts-, Jagd-, Forst- und Vermessungsämtern sowie den jeweiligen Naturschutzbehörden für den Ernst­­fall. Das flächendeckende Seuchenszenario betraf ganz Baden-Würt­tem­berg, sodass man auch landkreisübergreifende Maßnahmen in die Ü­bung mit einbezog.

Das Veterinäramt des Landkreises Konstanz führte am 1. Aprilzudem ei­ne praktische Übung durch, bei der der Katastrophenschutz, das THW und die Feu­er­wehren aus Radolfzell, Rielasingen-Worblingen und Konstanz innerhalb kürzes­ter Zeit Dekontaminationsschleusen für Personal und Fahrzeuge aufbauten. In der Fahrzeugschleuse können Fahrzeuge desinfiziert und dabei anfallen­de Lösungen umweltunschädlich gesichert werden.

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Presseinfo aus Singen

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