Ausweisung der Geschwister-Scholl-Schule in der Diskussion
Der Denkmalschutz und die Folgen
Konstanz. Die bauliche Zukunft der Geschwister-Scholl-Schule steht in der Diskussion. Zuletzt hatte das Landesamt für Denkmalpflege mit seiner Feststellung der Denkmaleigenschaft des Gebäudes neue Fakten geschaffen. Die Verwaltung der Stadt Konstanz informiert nun zum Stand der Dinge.
Bei der Geschwister-Scholl-Schule steht ein erheblicher Sanierungsbedarf an. Gleichzeitig wird über eine Erweiterung der Flächen diskutiert. In diesem Zusammenhang beauftragte der Gemeinderat die Verwaltung am 20.07.2017 mit der Prüfung der beiden Alternativen „Abriss und Neubau" oder „Sanierung und Erweiterung" der Schule. Um Planungs- und Kostensicherheit zu erlangen und solide Ausschreibungsgrundlagen zu erarbeiten, ist bei derartigen Projekten auch die Frage nach einer eventuellen Denkmaleigenschaft frühzeitig zu klären.
Das Verfahren des Denkmalschutzes
Im Zuge der Grundlagenermittlung bezog die Untere Denkmalschutzbehörde bei der Stadt Konstanz im Sommer 2017 das Landesamt für Denkmalpflege in das Verfahren ein. Bauten der 1960er/70er Jahre stehen seit einigen Jahren im Fokus der Denkmalinventarisierung, die federführend von der staatlichen Denkmalpflege (Landesamt für Denkmalpflege) durchgeführt wird. Zahlreiche Schulgebäude aus dieser Zeit in Baden-Württemberg sind mittlerweile als Kulturdenkmale erkannt. Die Klärung dieser Frage liegt allein in der Zuständigkeit des Landesamtes für Denkmalpflege.
Nach dem Denkmalschutzgesetz Baden-Württemberg hat das Landesamt für Denkmalpflege die Aufgabe, die Denkmaleigenschaft eines Objektes zu erkennen und zu benennen. Das Denkmalschutzgesetz Baden-Württemberg geht dabei davon aus, dass die Denkmaleigenschaft dem jeweiligen Objekt „bereits innewohnend" gegeben ist. Abwägungen und Ermessens-entscheidungen der Denkmalschutzbehörde sowie Bürgerbeteiligungen und kommunalpolitische Willensbildungen spielen nach dieser Sichtweise erst auf der Maßnahmenebene, etwa bei Nutzungsfragen oder Umbauplanungen, eine Rolle.
Mit Listeneintrag vom 21.11.2017 hat das Landesamt für Denkmalpflege die Denkmaleigenschaft der Geschwister-Scholl-Schule festgestellt. Die Abteilung Denkmalpflege bei der Stadt Konstanz als Untere Denkmalschutzbehörde wurde am gleichen Tag per Email davon in Kenntnis gesetzt. Der Vorgang lässt keinen Widerspruch zu. Im Vorfeld gab es am 01.08.2017 eine Begehung der Schule durch das Landesamt für Denkmalschutz gemeinsam mit der Unteren Denkmalschutzbehörde und dem Hochbauamt. Der Vor-Ort-Termin war mit der Schulleitung abgestimmt.
Hohe Hürden für Abriss
Das Schreiben des Landesamtes für Denkmalschutz hat zur Konsequenz, dass einem eventuellen Abriss des Gebäudes sehr hohe Hürden gesetzt sind. Ein Kriterium dabei ist die wirtschaftliche Zumutbarkeit. Bei Projekten der öffentlichen Hand wird die wirtschaftliche Zumutbarkeit als Kriterium für einen genehmigungsfähigen Denkmalabbruch relativiert. D.h. hier müssen weitere Kriterien hinzutreten.
Erweiterungen möglich
Auch nach der Unterschutzstellung der Geschwister-Scholl-Schule sind zusätzliche Erweiterungen grundsätzlich möglich. Die Schule zeichnet sich durch eine modulare Baustruktur aus, der Baukörper von 1976 wurde bereits mehrfach nach Plänen des Hochbauamtes erweitert. Denkbar wäre ein Erweiterungsbau nach Süden, angeschlossen an die vorhandenen Erschließungsachsen. Einen Entwurfsansatz des Hochbauamtes hat das Landesamt für Denkmalpflege in einem ersten Gespräch als realisierbar eingestuft.
Veränderungen trotz Denkmalschutz
Als Bau der 1970er Jahre genügt die Schule nicht mehr in allen Punkten den heutigen technischen Anforderungen. Als problematisch zeigen sich beispielsweise der energetische Zustand, gerade im Blick auf den sommerlichen Wärmeschutz, und der Brandschutz. Zudem sind Schulgebäude Ausdruck der Pädagogik ihrer Entstehungszeit und daher grundsätzlich sich wandelnden funktionalen Bedürfnissen unterworfen. Dabei ist bezüglich des Denkmalschutzes folgendes festzuhalten: Technische Anpassungen und bauphysikalische Verbesserungen sind auch bei einer unter Denkmalschutz stehenden GSS möglich. Grundsätzlich begünstigt die offene und modulare Bauweise mit ihrer Trennung von Konstruktion bzw. Statik und Raumaufteilung auch weiterhin notwendige funktionale Anpassungen unter Berücksichtigung sich ändernder pädagogischer Vorstellungen.
Die bereits abschnittsweise erfolgten Fassadensanierungen nach 2000 zeigen, dass sich der Schutz des Erscheinungsbildes mit einer energetischen Ertüchtigung verbinden lässt. Auch künftig können bestehende Originalverglasungen zur Verbesserung der Wärmedämmung ausgetauscht werden, was letztlich einer weitgehenden Fassadenerneuerung gleichkommt. Zugleich erlaubt der Denkmalstatus Abweichungen von der Energieeinsparverordnung (EnEV).
Der Energieverbrauch bezogen auf m²/Nutzfläche ist in der Geschwister-Scholl-Schulel im Vergleich zu allen anderen Konstanzer Schulen am geringsten und liegt bei einem vergleichsweise guten Wert von 79 kWh/(m²a).
Weiteres Vorgehen
Die Verwaltung wird weiterhin den ursprünglichen Prüfauftrag „Abriss und Neubau" oder „Sanierung und Erweiterung" der Schule bearbeiten. Die Ergebnisse der Prüfung bilden die Grundlage für die Diskussion über das weitere Vorgehen zur baulichen Entwicklung der Geschwister-Scholl-Schule.
Autor:Oliver Fiedler aus Gottmadingen |
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