Linke-Bundestagskandidatin Sibylle Röth zum Urteil des Verfassungsgerichts
Dann eben ein Mietendeckel bundesweit

Sibylle Röth | Foto: Linke-Bundestagskandidatin Sibylle Röth. swb-Bild: Schröder
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Konstanz. Als Rückschlag für den Kampf um bezahlbaren Wohnraum und das Grundrecht auf Wohnen bezeichnete Sibylle Röth, Bundestagskandidatin der Linken im Wahlkreis Konstanz, das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Berliner Mietendeckel. Noch sei indes nichts verloren: Dürfe der Deckel nicht von den Ländern eingeführt werden, müsse der Kampf auf Bundesebene weitergehen: „Wir brauchen Gesetze, die ein würdiges Leben mit bezahlbaren Mieten garantieren – der Markt wird das nicht regeln“, ist Röth überzeugt.

Das vom rot-rot-grünen Senat entwickelte Modell habe gezeigt, dass der Deckel hilft, Mieten zu stabilisieren und teils sogar zu senken. Zugleich habe er sich allen Unkenrufen zum Trotz nicht als Bremse für den Neubau erwiesen. Die von 284 Bundestagsabgeordneten von CDU/CSU und FDP dagegen erhobene Klage zeige, dass einer marktfixierten konservativ-liberalen Politik die Gewinne der Immobilienkonzerne wichtiger seien als die Belange von MieterInnen.

Gerade für Städte wie Konstanz sei das Berliner Modell ein Hoffnungszeichen gewesen. Die Linke-Kandidatin erinnert daran, dass die Bodensee-Stadt gerade erst in einem Ranking der teuersten Mieten in Deutschland auf dem neunten Platz gelandet sei. Das weise zwar auf die Attraktivität der Stadt hin, sei aus sozialer Sicht jedoch ein „deutliches Warnsignal“: „Wohnen verkommt auch in Konstanz zu einem Luxusgut, Familien und Menschen mit geringen Einkommen werden in Randlagen oder umliegende Gemeinden verdrängt“, kritisiert Röth. Darin spiegele sich auch, dass die Politik den Sozialen Wohnungsbau sträflich vernachlässigt habe.

Sie verweist auf den schon vor dem Urteil lancierten Vorstoß der Linkspartei, das Berliner Modell auf den Bund zu übertragen: „Die positiven Berliner Erfahrungen sollten genutzt werden, bundesweit eine soziale Wohnpolitik zu gestalten, in deren Zentrum nicht die Gewinnmargen der AktionärInnen, sondern das Menschenrecht auf Wohnen der MieterInnen steht.“

Autor:

Oliver Fiedler aus Gottmadingen

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