Dritte Verordnung innerhalb weniger Tage
Bundesnotbremse gilt ab Samstag auch im Kreis
Konstanz. Nachdem das Vierte Bevölkerungsschutzgesetz, die sogenannte „Bundes-Notbremse“, am heutigen Freitag in Kraft getreten ist, gelten dessen Bestimmungen ab dem Samstag, 24. April, auch im Landkreis Konstanz. Darüber informierte das Landratsamt am Freitagabend. Das Land Baden-Württemberg hat angekündigt, die Regelungen des Bundesgesetzes in der Corona-Verordnung zu übernehmen.
Das Bundesgesetz enthält unter anderem Regelungen zu Kontaktbeschränkungen, zur Ausgangssperre (22 bis 5 Uhr neu), zur Schließung von Freizeit- und Kultureinrichtungen sowie Laden- und Gastronomiebetrieben, für die es damit weiter keine Perspektiven gibt.
Aufgrund des Bundesgesetzes ist für die Feststellung von Schwellenwerten nun die Inzidenztabelle des RKI maßgeblich, die glücklicherweise derzeit mit den Zahlen den Landesgesundheitsamts übereinstimmt. Insbesondere ist für Landkreise, in denen eine Sieben-Tage-Inzidenz von 165 Fällen je 100.000 Einwohner an drei aufeinanderfolgenden Tagen überschritten wird, ein Verbot des Präsenzbetriebs in allgemein- und berufsbildenden Schulen sowie Kindertagesstätten vorgesehen. Erst wenn die Sieben-Tage-Inzidenz an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unter einem Wert von 165 liegt, ist wieder Präsenzunterricht in Form von Wechselunterricht möglich. Derzeit liegt der Inzidenzwert im Landkreis bei 156.
Autor:Oliver Fiedler aus Gottmadingen |
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