Auch Stellenausschreibung für Theaterintendanz auf der Tagesordnung
Büdingen-Areal im Gemeinderat

Konstanz Rathaus | Foto: Symbolbild Konstanz Rathaus
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Konstanz. Der Bauantrag für das Büdingen-Areal, der Konstanzer Wohnungsmarkt, Übertragung des Integrationsmanagements für Flüchtlinge in Anschlussunterbringungen an den Landkreis sowie die Zehnjahresbilanz der Städtischen Museen sind Themen in der Ratssitzung am Donnerstag, 22. März 2018. Beginn ist um 16 Uhr im Ratssaal (Kanzleistraße 15). Bürgerfragestunde ist um 18 Uhr.

Die Themen im Überblick:

Bauantrag für das Büdingen-Areal: Nach der öffentlichen Begehung mit dem Investor am Dienstag, 20. März sowie der Vorstellung der Pläne einen Tag später im Gestaltungsbeirat (Mittwoch, 21. März) wird in der Ratssitzung mündlich über den Bauantrag sowie das Konzept und die Architektur des Bauvorhabens (Neubau eines Gesundheitshotels auf dem Büdingen-Areal an der Seestraße) und die Empfehlung des Gestaltungsbeirates informiert. Auf Wunsch der Verwaltung steht der Investor den Stadträten in der Sitzung Rede und Antwort.

Haushalt 2017: Die Verwaltung legt dem Rat zwei Mittelüberschreitungen zur Genehmigung vor: Zum einen wurden mehr Sozialpässe beantragt als zum Zeitpunkt der Haushaltsplanung (minus 83.054 Euro) und zum anderen liegt die Gewerbesteuerumlage 498.804 Euro über dem Planansatz. Zudem empfiehlt der Haupt- und Finanzausschuss dem Gemeinderat im Jahresabschluss 2017, sieben Millionen Euro für Gewerbesteuerrückzahlungen zurückzustellen, was zu einer entsprechenden Verschlechterung der Jahresbilanz 2017 führt.

Wohnungsmarkt: Das Handlungsprogramm Wohnen sieht bis 2035 den Bau von 7.900 Wohnungen vor. Eine aktuelle Auswertung zeigt auf, wie es um den aktuellen Wohnungs- und Gebäudebestand der Stadt Konstanz bestellt ist. Die Gebäudebestandsdatei wird im Rat vorgestellt und ist auf www.konstanz.de abrufbar. 2016 gab es in Konstanz 11.250 Wohngebäude mit 45.938 Wohnungen. Im Vergleich zum Jahr 2000 ist dies eine Steigerung um rund zwölf Prozent.

Wiederbesetzung Theater-Intendanz: Der Rat berät das Verfahren zur Wiederbesetzung der Intendanz des Theaters Konstanz. Ziel ist es, das Anforderungsprofil, die Stellenausschreibung und den konkretisierten Terminplan mit den Ausschreibungsmedien sowie die Zusammensetzung einer Findungskommission für die öffentliche Ausschreibung der Stelle zu beschließen. Der Alternativvorschlag lautet, einen Personaldienstleister mit der Personalsuche für den Intendanten zu beauftragen. Der Vertrag des amtierenden Theater-Intendanten Christoph Nix, der seit der Spielzeit 2006/2007 das Haus leitet, läuft 2020 auf.

Übertragung des Integrationsmanagements an den Landkreis: Die Umsetzung des Integrationsmanagements für Flüchtlinge in Anschlussunterbringungen soll an den Landkreis übertragen und die entsprechenden Zuwendungen vom Land aus dem 2016 beschlossenen „Pakt für Integration" weitergegeben werden. Bislang findet die Integration von bleibeberechtigen Flüchtlingen überwiegend in den Städten und Gemeinden statt. Das Land hat deshalb im November 2016 beschlossen, die Kommunen bei der Integration von Geflüchteten zu unterstützen und ihnen für die Jahre 2017 und 2018 pauschal und insgesamt 320 Millionen Euro zur Verfügung stellen. Für das Jahr 2017 kann die Stadt Konstanz einen Zuschuss in Höhe von 332.761 Euro abrufen.

Aktionsplan Inklusion: Der Rat entscheidet, welche Maßnahmen aus dem Nachlass C. O. Walser (Cerlowa Stiftung) im ersten Halbjahr 2018 gefördert werden. Das beratende verwaltungsinterne Gremium empfiehlt, folgenden Anträgen zuzustimmen:

• 10.000 Euro für einen Fachdienst Inklusion in Kindertageseinrichtungen,
• 1.500 Euro für das Projekt/die Veranstaltung Gebärden-Video-Woche 2018.
• 10.364,22 € für je ein barrierefreies Informationssystem in den drei
Konstanzer Werkstätten des Sozialen Dienstes Seewerk für geistig behinderte Menschen (in der Stickerinnenstraße 4), für psychisch erkrankte Menschen (in der Robert-Bosch-Straße 9) sowie für das Beratungszentrum in der Uhlandstraße
• Rund 33.000 Euro für die Ausstattung von drei 3 öffentlichen Spielplätzen mit Gerätschaften die inklusiv genutzt werden können

Neubesetzung des Bildungs- und Sportausschusses: Vorgeschlagen werden Francois Witthoff als neues Mitglied und Zylfie Reka als neues stellvertretendes Mitglied für die Elternvertreter der Förderschulen, Maria Torecillas Rolan als neues stellvertretendes Mitglied für die Elternvertreter der Haupt-, Werkreal- und Realschulen und Elke Wössner als neues stellvertretendes Mitglied für die Elternvertreter der Gemeinschaftsschule.

Änderung der Satzung für das Jugendamt: Die bisherige Arbeitsgemeinschaft Mädchenarbeit im Landkreis Konstanz hat sich eine neue Geschäftsordnung gegeben und den Namen in „Arbeitsgemeinschaft Mädchenarbeit Konstanz" geändert. Die konzeptionelle Arbeit bleibt unberührt, der Wirkungsbereich der Arbeitsgemeinschaft ist auf die Stadt Konstanz eingegrenzt worden. Diese Änderung des Namens erfordert eine Änderung der Satzung des Jugendamtes Konstanz.

Zehnjahresbilanz der Städtischen Museen: Die vier städtischen Museen haben in den vergangenen zehn Jahren (2007 bis 2017) einen tiefgreifenden Reformprozess in Gang gesetzt und erfolgreich durchlaufen. In der Reformdekade wurden das gesamte Auftreten der Häuser, die Ausstellungs- und Betriebskonzepte, das Sammlungsmanagement, das Fundraising, die Medienarbeit und die Vernetzung in Stadt und Region grundlegend verändert, erweitert und erneuert. In der Sitzung stellt Dr. Tobias Engelsing, Leiter Städtischen Museen, die Ergebnisse vor.

Einrichtung einer Kunstkommission: Die Stadt möchte eine Kommission einrichten, die künftig für alle Kunst im öffentlichen Raum zuständig ist. Damit will Konstanz dem Beispiel vieler anderer Städte folgen, die bereits eine Kunstkommission eingerichtet haben. Sie beraten die Verwaltung und entscheidenden Gremien unter anderem bei Schenkungen, Ankäufen oder Umgestaltungen. Die Kunstkommission soll mit verwaltungsinternen Mitarbeitern und externen Sachverständigen besetzt werden und als beratendes Gremium wirken. Der Gemeinderat beauftragte die Verwaltung am 23. Mai 2017, eine entsprechende Satzung zu entwickeln, die nun verabschiedet werden soll.

Gewerbepark Stromeyersdorf: Die Seepark Grundstücksgesellschaft mbH will ein so genanntes Aparthotel errichten und möchte dafür eine etwa 2.850 Quadratmeter große Teilfläche des Grundstücks kurzfristig erwerben. Unter einem Aparthotel versteht man ein Hotel oder einen Beherbergungsbetrieb, in dem statt Zimmern oder Suiten vollständig eingerichtete Wohnungen mit Küche und Bad vermietet werden. Die Seepark Grundstücksgesellschaft mbH hat zwischenzeitlich auch eine im Gestaltungsbeirat abgestimmte Baugenehmigung erwirkt. Das Aparthotel ist Teil des Gesamtprojektes der Bauherren. In dem Aparthotel sollen MitarbeiterInnen der umliegenden Firmen auf Zeit (max. 6 Monate) untergebracht werden können. Der ursprüngliche Beschluss des Gemeinderates sah anstelle eines Aparthotels eine Büronutzung vor. Wegen der geplanten Nutzungsänderung bedarf es neben der bereits vorliegenden baurechtlichen Zulässigkeit auch der privatrechtlichen Zustimmung der Stadt Konstanz.

Vorkaufsrecht für den Bereich Schneckenburgstraße/ Weiherhofstraße: In Petershausen-West sollen die vorhandenen Flächen im Bereich Schneckenburgstraße/ Weiherhofstraße besser und effizienter genutzt werden. Langfristig beabsichtigt die Stadt Konstanz deshalb, den dort begonnenen Umbau entlang der Bahnlinie fortzuführen. Angedacht ist eine höhere Dichte im gewerblichen Bereich oder die Realisierung eines urban genutzten Quartiers. Der Rat soll die Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht für den Bereich Schneckenburgstraße/ Weiherhofstraße beschließen.

Autor:

Oliver Fiedler aus Gottmadingen

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