Auch im Landkreis gilt »Augenmaß«
Bisher nur Bußgeldbescheide wegen Impfpflicht

Die Impfpflicht für Pflegeberufe hat sehr wenig Wirkung gezeigt. Auch die Behörden sind sehr zurückhalten betreffend Betretungsverboten von nicht immunisierten Mitarbeitenden. | Foto: Fiedler/ Archiv
  • Die Impfpflicht für Pflegeberufe hat sehr wenig Wirkung gezeigt. Auch die Behörden sind sehr zurückhalten betreffend Betretungsverboten von nicht immunisierten Mitarbeitenden.
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Kreis Konstanz. Die im Dezember letzten Jahres beschlossene   , der damals noch eine allgemeine Impfpflicht folgen sollte, die aber dann ausgesetzt wurde, hatte damals für extreme Verwerfungen in ganz Deutschland gesorgt und auch im Landkreis gingen in den Städten und einigen Gemeinden viele tausend »Spaziergänger« auf die Straßen, um gegen die Einschnitte ihrer persönlichen Freiheiten und Grundrechte zu protestieren. Und noch immer kann man einige der »Spaziergänger« Montagabends erblicken. Seit über drei Monaten ist diese »Teilimpfpflicht« in Kraft, jetzt will das Land wissen, ob nun Mitarbeiter der Pflegeberufe mit sogenannten »Betretungsverboten« von der Ausübung ihrer Berufe ausgeschlossen wurden, weil sie sich weiterhin nicht gegen Covid 19 haben impfen lassen.

Der Trend im ganzen Land ist klar: es wird viel von »Augenmaß« gesprochen, sprich Betretungsverbote wurden kaum ausgesprochen. Auch im Landkreis Konstanz ist das aktuell der politische Weg, wie auf Nachfrage zu erfahren war.  Wie Pressesprecherin Marlene Pellhammer erklärte, seien mit Stand 21. Juni bislang noch 598 nicht immunisierte Personen in den Pflegeberufen gemeldet. Alle diese Personen hätten ein Aufforderungschreiben zur Nachweisvorlage einer Immunisierung (da gilt auch eine Infektion mit dem Coronavirus für 90 Tage) erhalten. Etwa 60 Personen hätten zudem Anhörungsschreiben bezüglich Betretungsverboten erhalten, informierte die Pressesprecherin des Landratsamts weiter.  Die eingegangenen Stellungnahmen seien inzwischen ausgewertet worden.

»In den bisher geprüften Fällen kommt das Gesundheitsamt zu dem Ergebnis, dass kein Betretungsverbot ausgesprochen, sondern Bußgelder verhängt werden«, so Marlene Pellhammer weiter. Wenn sich die Betroffenen weiterhin nicht impfen lassen würden, drohten Bußgelder durch die Bußgeldstelle sowie grundsätzlich immer auch noch Betretungsverbote durch das Gesundheitsamt. Hier wird freilich die Situation der Einrichtungen mit einfließen.  Wenn in einer Pflegeeinrichtung viele Personen nicht immunisiert wären, könnte der Betrieb der Einrichtung insgesamt gefährdet werden, so die Einschätzung im Landratsamt bereits zur Einführung der Impfpflicht.

Das deckt sich mit der Lage in den meisten Landkreisen, die trotz der Aufforderung durch das Sozialministerium doch auch »Spielraum« haben. So habe zum Beispiel der Landkreis Tübingen noch gar keine Bußgeldbescheide, sondern erst mal nur Erinnerungsschreiben verschickt, laut einer Meldung des SWR. Gerade die Pflegeeinrichtungen würde im »Augenmaß« bitten um den Betrieb aufrecht zu erhalten.
Das Sozialministerium äußerte zum weiteren Vorgehen die Absicht, dass Ungeimpfte dann zwar nicht mit einem Betretungsverbot, sondern dann mit einer Masken- und Schutzanzugpflicht belegt werden können, so der aktuelle Stand.
Da das Thema Corona auch im Landkreis längst nicht abgehakt ist, zeigen die aktuellen Zahlen: nach einem Rückgang Anfang des Monats steigen die Inzidenzzahlen wieder beständig an und liege klar über 300 am Dienstag. Dagegen hatten sich in der Vorwoche gerade mal 12 Personen erstmals impfen lassen. Das Landratsamt hat auf seiner Homepage inzwischen die möglichen Impftermine für Juli und August veröffentlicht.

Autor:

Oliver Fiedler aus Gottmadingen

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