Nach wie vor Besuche nur in Notfällen möglich
Besuchserleichterungen in Kliniken noch nicht in Kraft
Kreis Konstanz. Die von der Landesregierung für den 11. Mai angekündigten Besuchsregelungen in den Kliniken sind noch nicht in Kraft. Die angekündigten Regelungen, nach bisherigem Stand hätte dann zumindest eine Person Besuche von nahen Angehörigen im Krankenhaus abstatten können, sei auch noch nicht zur Handhabe ausformuliert worden, teilte die Pressesprecherin des Klinikverbunds im Kreis Konstanz, am Freitag mit.
Auch Rückfragen bei der baden-württembergischen Krankenhausgesellschaft (BWKG) als Dachverband hätten noch einmal darauf verwiesen, dass derzeit deswegen noch die bisherige, im März verhängte Verordnung gilt, nach der nur nächste Angehörige in Notfällen die Klinik betreten dürfen. Vor allem im Vorfeld des am Sonntag anstehenden Muttertags waren schon zahlreiche Personen am Klinikum erschienen, in der Hoffnung auf Erleichterungen der Besuchsregelungen, informierte Jagode. Diese Angehörigen mussten allesamt wieder nach Hause geschickt werden. Ob es zum 11. Mai dann tatsächlich eine neue Besuchsregelung geben kann, der derzeit noch nicht geklärt.
Autor:Oliver Fiedler aus Gottmadingen |
Kommentare