Stadt Konstanz und der Investor wollen Revision vor dem Verwaltungsgerichtshof Mannheim
Baudezernat legt Beschwerde gegen Büdingen-Urteil ein
Konstanz. Das Verwaltungsgericht Freiburg hatte auf einen entsprechenden Antrag einiger Nachbarn am 19. Februar beschlossen, dass der Bauherr des geplanten Projekts auf dem Büdingen-Areal bis zum Abschluss des laufenden Widerspruchs- beziehungsweise eines sich eventuell anschließenden Gerichtsverfahrens auf Grundlage der aktuell erteilten Baugenehmigung vorläufig nicht mit Bauarbeiten auf dem Büdingen-Areal fortfahren dürfe. Die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs der Nachbarn gegen die erteilte Baugenehmigung wurde damit per Gerichtsbeschluss hergestellt.
Nach intensiver Prüfung der Entscheidung sind sowohl die Stadtverwaltung wie auch der Bauherr Hans Jürg Buff zum Ergebnis gekommen, dass die Argumentation des Verwaltungsgerichts Anlass für eine rechtliche Prüfung durch die nächsthöhere Instanz gebe. In diesem Fall ist das der Verwaltungsgerichtshof Mannheim. Die Frist zur Begründung der Beschwerde endet am 25.März 2019.
Autor:Oliver Fiedler aus Gottmadingen |
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