Allerdings: Beziehung muss "glaubhaft" dargestellt werden können
Auch Partner ohne Trauschein sollen bald wieder über die Grenze können
Kreis Konstanz. Viel musste am Wochenende noch gekämpft werden, um nun auch Partnern ohne Trauschein einen Übertritt über die derzeit geschlossene Grenze zwischen Deutschland und der Schweiz zu ermöglichen. Denn während Grenzgänger ganz selbstverständlich zum Arbeiten über die Grenze kommen, waren die Partner ohne Trauschein auf das "Ermessen" der jeweiligen Bundespolizisten angewiesen, was kein Zustand war. Doch nun wurde am Sonntag nochmals nachgelegt, wie die drei CDU-Bundestagsabgeordneten Andreas Jung (Konstanz), Felix Schreiner (Waldshut) und Armin Schuster (Lörrach) vermelden konnten, deren Wahlkreise an die Schweiz grenzen.
"Wir begrüßen ausdrücklich die Mitteilung des Bundesinnenministeriums, dass zur Berücksichtigung der menschlichen Dimension ein sogenannter zur Einreise berechtigender „triftiger Grund“ vorliegt beim Besuchs des eigenen Kindes, bei der Pflege von Familienangehörigen sowie beim Besuch von Ehegatten und eingetragenen Lebenspartnern. Nach unseren Informationen werden diese Regelungen nun an der deutsch-schweizerischen Grenze von der Bundespolizei auch entsprechend umgesetzt und die ersten Grenzübertritte sind heute auf dieser Grundlage bereits erfolgt", gaben die drei Abgeordneten am Sonntagabend bekannt.
Weiter habe das Bundesinnenministerium mitgeteilt, dass eine Partnerschaften ohne Trauschein „mangels brauchbarer Nachvollziehbarkeit“ zwar kein „triftiger Grund“ sei, der „automatisch“ zur Einreise berechtigt, dass aber im Einzelfall nach den jeweiligen Umständen eine Einreise ermöglicht werden kann. Voraussetzung soll sein, dass das Bestehen der Partnerschaft „glaubhaft“ gemacht werden könne.
"Es ist für uns nicht nachvollziehbar, dass diese Regelung nicht zeitgleich mit den oben genannten Regelungen umgesetzt wurde. Wir drängen weiterhin darauf, dass eine Umsetzung nun umgehend erfolgt. Wir brauchen jetzt an der Grenze schnell Klarheit und grünes Licht!", fordern Jung, Schreiner und Schuster an die Deutschen Behörden.
Das gelte umso mehr, als dass eine entsprechende Regelung in der Schweiz nun schon umgesetzt werde. Die deutschen Regeln betreffen die Einreise von Schweizerinnen und Schweizern zu ihrem Lebenspartner nach Deutschland.
Für die Einreise einer Deutschen oder eines Deutschen zum Lebenspartner in die Schweiz kann auf Grundlage einer neuen schweizerischen Regelung die Einreise zum Besuch eines Partners jetzt auch ohne Trauschein beantragt werden. Informationen hierzu gibt es bei der „Helpline“ des Staatssekreteriats für Migration unter corona(at)sem.admin.ch Dort kann eine Bewilligung unter Vorlage der „Nachweise“ zum Bestehen der Partnerschaft beantragt werden.
Autor:Oliver Fiedler aus Gottmadingen |
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