Stadt reagierte auf Freiburger Urteil
Anwohnerparken wird neu geordnet

Symbolbild Ratssaal | Foto: Archiv/ swb

Konstanz. Durch das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes vom 13. Juni 2023 zur Bewohnerparksatzung der Stadt Freiburg wurde auch die Satzung der Stadt Konstanz unwirksam. Die Stadt Konstanz hatte daraufhin Übergangsregelungen bis zum 30. September 2023 festgelegt. Es wurden Ersatzkarten ausgegeben, und bereits abgelaufene Bewohnerparkkarten behielten ihre Gültigkeit bis zum 30. September. Es ist vorgesehen, dass Ende September 2023 von Seiten der Stadtverwaltung eine neue Regelung zum Bewohnerparken erlassen wird. Diese soll ab dem 1. Oktober 2023 gültig sein.

Die Stadtverwaltung wird Ende September 2023 über das genaue weitere Vorgehen informieren und bittet bis dahin um etwas Geduld.

Sobald die neue Regelung Anfang Oktober 2023 in Kraft getreten ist, wird die Stadtverwaltung auf Antrag die abgelaufenen Bewohnerkarten verlängern bzw. neue Bewohnerparkkarten ausstellen. Da die Fristen zeitlich sehr knapp sind und es dadurch zu einem erhöhten Arbeitsaufwand im Bürgerbüro kommen wird, bittet die Stadtverwaltung, die Anträge unter Vorlage der üblichen Unterlagen per E-Mail oder Post vorzunehmen (Informationen zu den Unterlagen gibt es unter https://service.konstanz.de/Aemter-A-Z/Amt-Detailansicht/?id=6013355). Die Bewohnerparkkarten im Abo-Verfahren werden automatisch verlängert und wie gewohnt zugeschickt.

Da die Verlängerungen nicht alle gleichzeitig vorgenommen werden können, wird der Gemeindevollzugsdienst in den ersten Oktober-Wochen keine Verwarnungen bei zum 30. September 2023 abgelaufenen Bewohnerparkkarten erteilen.

Autor:

Presseinfo aus Singen

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