Kritische Marke überschritten / Sperrstunden und erweiterte Maskenpflicht
Ampel geht auf Rot im Landkreis

Maskenpflicht | Foto: Die Ampel steht auch im Landkreis Konstanz auf Rot: ab sofort gilt verstärkte Maskenpflicht und Sperrstunde in der Gastronomie. swb-Bild: of/Archiv
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Kreis Konstanz. Der Landkreis Konstanz hat am Wochenende die kritische Grenze von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in sieben Tagen überschritten, die vielen Neumeldungen am Montag sorgten dafür, das die Ampeln auf »Rot« gehen. Das Landratsamt erließ am Montagabend eine Allgemeinverfügung. Die darin genannten Maßnahmen sind mit sofortiger Wirkung gültig.

Über das Wochenende kamen im Landkreis Konstanz 98 Neuinfektionen hinzu. Derzeit sind 200 Personen im Landkreis mit dem Corona-Virus infiziert. Das Geschehen lässt sich laut Gesundheitsamt nicht auf einzelne Ereignisse zurückführen, sondern sei über den Landkreis hinweg verteilt, wenn es auch aktuell mit Stand Montag sechs Gemeinden im Landkreis gibt, in denen es in den letzten sieben Tagen keinen Corona-Fall gab. In Singen liegt die Marke als Kontrast bei rund 70.

Am Samstagabend überschritt der Landkreis Konstanz jedoch den kritischen Wert von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb einer Woche. Die sogenannte 7-Tage-Inzidenz lag laut Landesgesundheitsamt bei 52. Aufgrund der aktuellen Entwicklung hat das Landratsamt deshalb eine Allgemeinverfügung zur Eindämmung und Bekämpfung der weiteren Ausbreitung des Corona-Virus erlassen. Die darin genannten Maßnahmen seien bereits am Freitag weitgehend mit den Städten und Gemeinden abgestimmt worden und sollten ohnehin zu einem großen Teil zum Beispiel über Hygienekonzepte eingeführt werden.

Zu den Maßnahmen gehören unter anderem eine Sperrstunde sowie ein generelles Alkoholausschankverbot für Gaststätten und Restaurants zwischen 23 und 6 Uhr des Folgetages.

Weiterhin gilt eine Maskenpflicht auf Märkten nun im ganzen Landkreis. Singen hatte diese schon letzte Woche eingeführt. Auch bei Veranstaltungen jeglicher Art ist das Tragen einer Alltagsmaske verpflichtend, dies gilt auch für Zuschauer von Sportveranstaltungen auch an Fußballplätzen. Zudem gilt die Maskenpflicht bei Beerdigungen, ausgenommen ist hiervon nur der Trauerredner während der Rede.

Sollten die Infektionszahlen weiter steigen, ist in einem Folgeschritt die weitere Reduzierung von Gruppengrößen im privaten Bereich und bei Veranstaltungen unabwendbar, so das Landratsamt.

In Fußgängerzonen oder anderen öffentlichen Plätzen gilt die allgemeine Regel der Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg: Ist der Mindestabstand von 1,50 Meter nicht einzuhalten, sind Mund und Nase zu bedecken. Die Allgemeinverfügung gilt ab sofort und ist einsehbar auf der Homepage des Landratsamtes www.LRAKN.de

„Gegen das Coronavirus müssen wir zusammen kämpfen - jede und jeder Einzelne. Also: Verantwortung für sich und seine Mitmenschen übernehmen, Abstand wahren, Hygieneregeln beachten, Alltagsmaske tragen“, so Landrat Zeno Danner.

Autor:

Oliver Fiedler aus Gottmadingen

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