Zum Thema »Notstand« bei den Friseuren stellte das Wochenblatt Fragen an das Sozialministerium
3 Fragen an das Sozialministerium

Stuttgart/ Landkreis Konstanz.
Nachdem viele Friseure in der letzten Woche den »Notstand« ausgerufen hatten, weil aufgrund der neu eingeführten Testpflicht die Kunden fast vollständig ausblieben, hat das Wochenblatt beim Sozialministerium angefragt, das die Testpflicht zunächst für das Land, später über die Bundesnotbremse verfügt hat. Die Antworten zeigen auf, wie die Wahrnehmung des Problems dort ist. Die Antworten schickte Pascal Murmann, stellvertretender Pressesprecher im Ministerium für Soziales und Integration in Stuttgart.

Wochenblatt: Wie könnte den Friseuren bei ihrem Problem geholfen werden?

Pascal Murmann: Die Testpflicht ist Teil der Bundesnotbremse und des Infektionsschutzgesetzes. Baden-Württemberg setzt diese Testpflicht – wie alle anderen Bundesländer – um. Eine Bescheinigung eines negativen Schnelltests ist nach der Corona-Verordnung maximal für 24 Stunden nach der Testdurchführung gültig. Der Test muss nicht vor Ort beim Friseur gemacht werden, es gibt zahlreiche Teststellen in Baden-Württemberg, unter anderem in kommunalen Testzentren, Apotheken etc. Die Tests sind kostenlos.
Die derzeitige Situation stellt selbstverständlich viele Unternehmen vor große Herausforderungen. Gerade bei den sogenannten körpernahen Dienstleistungen bringt ein Schnelltest zwar keine absolute, aber doch ein gewisses Maß an Sicherheit. Davon profitieren auch die KundInnen, zumal derzeit die Fallzahlen rapide steigen.

Wochenblatt: Wie hoch ist Ihrer Einschätzung nach das Gesundheitsrisiko beim Friseurbesuch tatsächlich?

Pascal Murmann: Zu den Ausbrüchen veröffentlicht das Robert-Koch-Institut regelmäßig Daten (immer dienstags). Weitere Details könnten gegebenenfalls dort erfragt werden.

Wochenblatt: Wie gut kennen Sie die betriebswirtschaftliche Situation von Friseuren nach der Folge von Lockdowns?

Pascal Murmann: Wir möchten Sie bitten, sich mit Fragen zur »betriebswirtschaftlichen Situation« und möglichen Wirtschaftshilfen an das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau zu wenden.

Autor:

Oliver Fiedler aus Gottmadingen

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