Offene Geldstrafe nicht bezahlen können
Vom Zoll aus für mehrere Monate ins Gefängnis
Konstanz. Bei der Einreise aus der Schweiz haben Bundespolizisten eine Autofahrerin festgestellt, gegen die ein Haftbefehl vorlag. Die bisher offen gebliebene Geldstrafe konnte sie nicht zahlen, ersatzweise trat sie deshalb eine mehrmonatige Haft an.
Am Montagabend hielten Beamte der Bundespolizeiinspektion Konstanz am Grenzübergang Konstanz-Autobahn eine bulgarische Staatsangehörige als Fahrerin eines PKW an. Bei der Überprüfung der Personalien kam ein offener Haftbefehl zum Vorschein: Die Staatsanwaltschaft Stuttgart suchte seit Oktober des vergangenen Jahres nach der 55-Jährigen.
Hintergrund war ein rechtskräftiger Gesamtstrafenbeschluss des Amtsgerichts Esslingen am Neckar aus dem Februar 2022.
Darin war die in der Schweiz wohnhafte Dame zu einer Geldstrafe verurteilt worden, deren restliche Summe in Höhe von 4089 Euro sie bisher schuldig blieb.
Wegen fehlender Zahlungsfähigkeit trat sie kurz nach Mitternacht ersatzweise eine mehrmonatige Gefängnisstrafe in der Justizvollzugsanstalt Schwäbisch Gmünd an.
Quelle: Bundespolizeidirektion Konstanz
Autor:Presseinfo aus Singen |
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