Verstöße mit entsprechenden Bußgeldern geahndet
Täglich über 40 Verstöße gegen die Corona-Verordnung am Osterwochenende

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Polizeipräsidium Konstanz. Über das Osterwochenende mussten die eingesetzten Beamten im Bereich des Polizeipräsidiums Konstanz täglich rund 40 bis 50 Verstöße gegen die Corona-Verordnung feststellen, teilt die Polizei in einem Pressetext mit.

Bei den geahndeten Verstößen hielten sich vorwiegend mehr als zwei Personen ohne zum gemeinsamen Hausstand zu gehören im öffentlichen Raum dicht beieinander auf, sei es auf der Autobahnrastanlage Hegau und Neckarburg oder auch in kontrollierten Fahrzeugen. In Beuren an der Aach hatte am Montagabend eine Bar geöffnet und bewirtete drei Gäste, welche beim Erkennen der Polizeistreife sofort die Flucht ergriffen. Nun muss sich der Wirt für einen Verstoß gegen die Verordnung verantworten und mit einem hohen Bußgeld rechnen.

Auch Tankstellenvorplätze waren Örtlichkeiten, an welchen sich vorwiegend Jugendliche und Heranwachsende nicht an die Vorgaben der Verordnung hielten und in der Folge der durchgeführten Kontrollen ein entsprechendes Bußgeld bezahlen müssen. Nach entsprechenden Anzeigeneingängen wurden auch private Gärten überprüft, in welchen sich teils mehrere Personen zum Grillen aufgehalten hatten. In der Regel waren bei diesen Kontrollen keine Verstöße festzustellen, da die Personen meist zum selben Haushalt oder einer Familie gehörten. Vereinzelt mussten auch Motorradfahrer beanstandet werden, die bei einer Rast mit mehr als zwei Personen zusammenstanden, ohne den erforderlichen Abstand zu wahren.

Gravierende Verstöße oder größere Ansammlungen ergaben die Kontrollen und Überprüfungen auch über das Osterwochenende hingegen nicht. Auch in den größeren Innenstädten der vier Landkreise mit ihren Fußgängerzonen mussten so gut wie keine Verstöße geahndet werden.

Trotz der täglich rund 40 bis 50 festgestellten Verstöße gegen die Corona-Verordnung war von den eingesetzten Beamtinnen und Beamten bei ihren vielen Kontroll- und Überwachungsmaßnahmen auch in den letzten Tagen feststellbar, dass von der überwiegenden Zahl der Personen, die sich am sonnigen Osterwochenende im Freien aufgehalten hatten, die einschränkenden Vorgaben der Corona-Verordnung eingehalten wurden.

- Graziella Verchio

Autor:

Redaktion aus Singen

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