17-Jähriger war der Polizei schon wegen früherer Delikte bekannt
Polizei verhaftet mutmaßlichen Haupttäter nach tödlichen Messerstichen

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Konstanz. Bei den umfangreichen Ermittlungen der zeitweise bis zu 50-köpfigen Sonderkommission nach den tödlichen Messerstichen gegen einen 19-Jährigen aus dem Kanton Schaffhausen in der Nacht auf Samstag auf dem Parkplatz einer Sisha-Bar im Konstanzer Gewerbegebiet vom Sonntag) hat sich bei drei der vier jungen Männer, die am Samstag im Laufe des Tages von der Polizei vorläufig festgenommen worden waren, der dringende Tatverdacht nicht bestätigt. Sie wurden deshalb am Sonntag wieder auf freien Fuß gesetzt, gab die Polizei am Montagnachmittag in einer gemeinsamen Pressemitteilung mit der Staatsanwaltschaft bekannt.

Dennoch stehen sie nach wie vor im Verdacht an der Auseinandersetzung beteiligt gewesen zu sein, wurde dazu ergänzt. Gegen einen 21-Jährigen syrischer Herkunft hätten sich hingegen die Verdachtsmomente erhärtet, weshalb die Bereitschaftsrichterin auf Antrag der Staatsanwaltschaft gegen den jungen Mann die Untersuchungshaft anordnete. Er befindet sich zwischenzeitlich in einer Justizvollzugsanstalt.

Ein weiterer, mutmaßlich an der Auseinandersetzung beteiligter 17-jähriger deutscher Staatsangehöriger, der aufgrund der bisherigen Erkenntnisse als Haupttatverdächtiger gilt und am späten Sontagabend nach intensiven Fahndungsmaßnahmen ebenfalls im Landkreis Konstanz von Beamten der Sonderkommission dingfest gemacht werden konnte, wurde im Laufe des Montags dem Haftrichter vorgeführt.Er sei von früheren Delikten her des Polizei bereits bekannt.

Nach dem vorläufigen Obduktionsergebnis wurde dem 19-jährigen Opfer ein Stich im Bereich des Oberkörpers zugefügt, der einen Lungenflügel und Blutgefäße derart verletzte, dass dies durch eine innerliche Schockblutung zum sehr schnellen Tod des jungen Mannes führte.

Die Ermittlungen nach den Hintergründen der tätlichen Auseinandersetzung, in deren Verlauf der 17-Jährige auf den 19-Jährigen Schweizer einstach, dauern an. Ein Anranzen oder eine verbale Anmache einer Frau habe es nach Auswertung der bislang vorliegenden Fakten allerdings nicht gegeben.

- Oliver Fiedler

Autor:

Redaktion aus Singen

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