Bundespolizei bei Kontroll- und Fahndungsmaßnahmen erfolgreich
Drei Festnahmen innerhalb von drei Tagen

Bundespolizei Grenzkontollen | Foto: Symbolbild
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Landkreis Konstanz. Im Rahmen der verstärkten grenzpolizeilichen Kontroll- und Fahndungsmaßnahmen, haben Beamte der Bundespolizei am vergangenen Wochenende drei gesuchte Männer im Landkreis Konstanz festgenommen.

Bereits am Freitagmittag (20. August 2021) kontrollierten Bundespolizisten im Stadtgebiet Konstanz einen 49 - jährigen rumänischen Staatsangehörigen, der von der Staatsanwaltschaft München zur Festnahme wegen Diebstahls ausgeschrieben war. Bei der zweiten Festnahme am Samstag (21. August 2021) handelt es sich um einen 43 - jährigen rumänischen Staatsangehörigen, der am Bahnhof in Radolfzell kontrolliert wurde. Bei der Überprüfung der Personalien stellten die Beamten einen Haftbefehl von der Staatsanwaltschaft Konstanz anlässlich einer fahrlässigen Körperverletzung fest.

Beide Männer wurden von einem Amtsgericht zu einer Geldstrafe verurteilt, welche sie bislang nicht beglichen hatten. Da beide Verurteilte auch am Kontrolltag die Geldstrafe nicht bezahlen konnten, wurden sie jeweils für eine 15 - tägige Ersatzfreiheitsstrafe in die Justizvollzugsanstalt verbracht.

Bei einer Personenkontrolle am Sonntag (22. August 2021) - am Bahnhof Konstanz - stellte eine Streife der Bundespolizei einen 32 - jährigen algerischen Staatsangehörigen fest, der mit acht nationalen Fahndungsausschreibungen gesucht wurde. In der Vergangenheit wurde der Mann wegen Diebstahls und räuberischen Diebstahls von der Staatsanwaltschaft Schweinfurt zu insgesamt sieben Monaten Freiheitsstrafe verurteilt. Während der Vollstreckung der Haftbefehle wurde zum Zwecke der Abschiebung von der Fortführung der Haftstrafe abgesehen. Er erhielt die Auflage, in einer befristeten Zeit nicht nach Deutschland zurück zu kehren. Jedoch ignorierte er dieses Einreise- und Aufenthaltsverbot und reiste erneut ohne aufenthaltslegitimierende Dokumente in die Bundesrepublik ein. Nun muss er die insgesamt 81 Tage Restfreiheitstrafe in Haft verbüßen. Zudem wurde ein weiteres Strafverfahren wegen unerlaubter Einreise und unerlaubten Aufenthalts eingeleitet und fünf Aufenthaltsermittlungen an die ausschreibenden Behörden übersandt.

Quelle: Polizeipräsidium Konstanz

- Ute Mucha

Autor:

Redaktion aus Singen

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