Erfolgreiche Kontrollen
Bundespolizei vollstreckt über das Wochenende vier offene Haftbefehle

Symbolbild | Foto: Archiv

Konstanz/Singen/Friedrichshafen. Am vergangenen Wochenende vollstreckten Beamte der Bundespolizeiinspektion Konstanz vier offene Haftbefehle. Ein Gesuchter konnte seine Strafe bezahlen, drei weitere traten ihre jeweiligen Haftstrafen an.

Einsatzkräfte des Bundespolizeireviers Friedrichshafen stellten am Freitagvormittag (26. Januar 2024) an der Uferpromenade in Friedrichshafen einen deutschen Staatsangehörigen fest. Gegen den 26-Jährigen lag ein Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft München II vor.
Wegen Kennzeichenmissbrauchs war der Gesuchte im Februar 2023 rechtskräftig vom Amtsgericht Wolfratshausen zu einer Geldstrafe von 3350 Euro verurteilt worden. Durch Zahlung der offenen Geldstrafe konnte der in der Schweiz Wohnhafte eine ihm drohende Gefängnisstrafe abwenden.

Am Samstagnachmittag (27. Januar 2024) folgte in Konstanz die nächste Festnahme durch Bundespolizisten. Die Beamten kontrollierten einen georgischen Staatsangehörigen in einem grenzüberschreitenden Reisebus bei der Einreise aus der Schweiz und stellten einen offenen Vollstreckungshaftbefehl von der Staatsanwaltschaft Mosbach aus Januar 2024 fest.
Das Amtsgericht Mosbach hatte den 42-Jährigen zuvor im Herbst 2023 wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu einer Geldstrafe von 600 Euro verurteilt. Bezahlen konnte er die noch offene Geldstrafe nicht, sodass er die Strafe nun ersatzweise im Gefängnis verbüßen muss.

Ebenfalls nach Deutschland einreisen wollte ein kosovarischer Staatsangehöriger am Samstagabend (27. Januar 2024) am Grenzübergang Bietingen. Gegen ihn bestand ein offener Vollstreckungshaftbefehl von der Staatsanwaltschaft Heilbronn.
Das Amtsgericht Heilbronn verurteilte den 41-Jährigen im März 2022 wegen Betrugs rechtskräftig zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten. Die Haftstrafe trat er noch am selben Abend in der Justizvollzugsanstalt Konstanz an.

Eine weitere Person ging einer Streife der Bundespolizeiinspektion Konstanz am Sonntagabend am Bahnhof in Konstanz (28. Januar 2024) ins Netz. Die Staatsanwaltschaft Konstanz suchte seit Juni 2023 nach dem 27-Jährigen. Der wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz verurteilte deutsche Staatsangehörige hatte noch eine Restfreiheitsstrafe von 184 Tagen zu verbüßen. Auch er trat die Gefängnisstrafe in der Justizvollzugsanstalt Konstanz an.

Quelle: Bundespolizeiinspektion Konstanz

Autor:

Presseinfo aus Singen

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