Tatvorwurf lautet Mord aus Langeweile und zur Machtdemonstration
Shisha-Bar Mord: Verhandlung ab 23. Januar
Konstanz. Das Landgericht Konstanz hat jetzt die Termine zur Verhandlung über die tödliche Messerstecherei vor einer Shisha-Bar im Konstanzer Industriegebiet in der Nacht vom 10. auf den 11. März diesen Jahres bekannt gegeben. Der Prozessauftakt wurde auf Dienstag, 23. Januar, 9 Uhr terminiert. Insgesamt sind sieben Verhandlungstage angesetzt. Nach der bisherigen Planung sollen bis dahin 25 Zeugen und zwei Sachverständige die Geschehnisse der Tatnacht erhellt haben, so dass am 28. Februar das Urteil gesprochen werden konnte.
Den beiden Angeklagten, einem zur Tatzeit 17-jährigen Jugendlichen wie einem zur Tatzeit 21-Jährigen Erwachsenen wird vorgeworfen, in der Tatnacht von einer Shisha-Bar im Konstanzer Industriegebiet einen 19-Jährigen aus Schaffhausen »völlig unvermittelt und ohne rechtfertigenden Grund allein aus Langeweile und zum Zweck der Machtdemonstration« mit einem Messer niedergestochen zu haben. In den damaligen Mitteilungen der Polizei war von einer heftigen Auseinandersetzung der Tatbeteiligen mit dem Opfer berichtet worden. An den Folgen des Messerangriffs war der 19-Jährige Schaffhauser noch in der Tatnacht verstorben. Deshalb lautet die Anklage auf Mord, so die Terminsnachicht des Landgericht Konstanz vom Mittwoch.
Beide Angeklagte sollen zudem noch einen Begleiter des 19-Jährigen durch Schläge verletzt haben. Dem 17-Jährigen Angeklagten werden zudem noch zwei weitere Körperverletzungsdelikte vorgeworfen, die sich am 1. November 2016 und am 11. März 2017 ereignet haben sollen. Der 17-Jährige Angeklagte sitzt seit seiner Festnahme nach der Tat in Untersuchungshaft.
Autor:Oliver Fiedler aus Gottmadingen |
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