Harmonische Konstituierung in Gaienhofen
Neuer Gemeinderat gleich in erster Sitzung gefordert
Gaienhofen. An die Arbeit ging es vergangenen Dienstagabend auch für den Gemeinderat Gaienhofen, der mit der konstituierenden Sitzung die neue Legislaturperiode 2024 bis 2029 eröffnete. Verabschiedet aus dem Gremium wurde Gerhard Weiermann, der sich nicht mehr zur Wahl stellte. Ferner galt es Ingo Bucher-Beholz, Jan Dinter, Stefan Riedmann, Toni Rosen und Jürgen Rottler zu danken, die aufgrund ihrer Stimmenzahl bei der Wahl am 9. Juni zunächst als Ersatzleute gewählt sind.
Der neue Gaienhofer Gemeinderat hat dementsprechend auch viele neue Gesichter: Sechs Sitze und damit einen hinzugewinnen konnte die Freie Wählerliste Gaienhofen (FWG) mit Ulrike Griß, Alexander Ruhland, Mechtild Biechele, Sonja Weber, Jessica Bruttel und Alexander Hotz. Unverändert vier Sitze hat die Unabhängige Bürgerliste Gaienhofen (UBL), die nun mit Felix Lang, Karl Amann, Heinz Burkart und Erwin Bohner vertreten ist. "Die Aktiven" haben drei Sitze und sind mit Christian Weber, Franz-Christoph Bürgel und Dr. Norbert Feure im Gremium vertreten. Eine CDU-Liste war nicht mehr angetreten, dafür hat die Grün-Rote-Liste mit Johann Georg Sessler erstmals einen Sitz erringen können.
Die konstituierende Sitzung des neuen Gaienhofener Gemeinderates verlief sehr harmonisch, so Bürgermeister Jürgen Maas. Sämtliche Gremien habe man einvernehmlich im Wege der Einigung – also ohne Gegenstimmen und Enthaltungen – personell besetzen können. Mit jeweils einstimmiger Wahl ohne Enthaltungen hat der Gemeinderat dann auch die Stellvertretungen des Bürgermeisters gewählt: Die erste Stellvertreterin wurde Mechtild Biechele (FWG) als Vertreterin der stärksten Fraktion, der zweite Stellvertreter ist Felix Lang und dritter Stellvertreter Dr. Norbert Feurer (Die Aktiven).
Aufgrund von Fristen musste der neue Gemeinderat gleich an die Arbeit gehen. Im Frühjahr musste ein Baugesuch für die Erweiterung des Nahversorgers Böhler-Höri-Markt abgelehnt werden, weil es den Vorgaben des Bebauungsplans dort nicht entsprach. Da die Gemeinde allerdings der Entwicklung des Markts für die Nahversorgung in der Gemeinde nicht im Wege stehen will, gilt es nun den vorhabensbezogenen Bebauungsplan fortzuschreiben, damit die Erweiterung dort rechtlich hineinpasst. Der erste Schritt war die Zustimmung der Kostenübernahme durch den Vorhabensträger als erster Schritt, nach dem dann das Verfahren eröffnet werden kann.
Autor:Oliver Fiedler aus Gottmadingen |
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