Trotz Abweisung der Klage
Freiwillig Tempo 30 bleibt erst mal auf der Höri
Freiburg / Höri. Der Fall sorgt inzwischen bundesweit für Schlagzeilen: Im Herbst 2021 gab der Grünen-Ortsverein Höri Schilder für "Freiwillig 30" aus, die auch starken Absatz fanden. Das fand die Verkehrsbehörde des Landkreises gar nicht toll und bat mit Androhung eines Zwangsgeldes darum, diese Schilder zu entfernen. Das Thema ging nun am Montag und Dienstag vor das Verwaltungsgericht Freiburg, mit Unterstützung der Deutschen Umwelthilfe, die daraus einen Präzedenzfall machen will. Die Klage der drei Höri-Anwohner wurde nun erst einmal abgewiesen. Der Grund: Das Landratsamt habe eben nur gebeten, die Schilder zu entfernen, also keine Anordnung erlassen. Und gegen Bitten kann man nicht klagen.
DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch: "Es geht um die Frage, ob Bürgerinnen und Bürger mit eigenen Schildern Autofahrer bitten dürfen, langsamer zu fahren. Dazu hat das Gericht bislang leider keine Entscheidung getroffen. Damit diese Frage ein für alle Mal geklärt wird, unterstützen wir die Klägerinnen und Kläger von der Höri auch weiterhin mit allen notwendigen Schritten", wurde nach der mündlichen Urteilsverkündung vermittelt. Das schriftliche Urteil mit der genauen Begründung wird noch einige Wochen auf sich warten lassen. "Schon jetzt bin ich einfach begeistert, wie viel Zuspruch wir seit Beginn der Verhandlung bekommen haben, denn unglaublich viele Menschen wünschen sich ein Tempo 30 innerorts", unterstreicht Gaby Schneider vom Vorstand des Grünen-Ortsverbands Höri.
Autor:Oliver Fiedler aus Gottmadingen |
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