Deutsche Umwelthilfe rät zu Widerspruch der "Tempo 30" Urteile
Höri/ Radolfzell/ Freiburg. Für bundesweite Schlagzeilen hatte in der letzten Woche das Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg gesorgt, das nochmals die Entfernung von selbst gefertigten Schildern verlangt, die hier freiwillig Tempo 30 fordern. Die Kläger hatten sich damit stellvertretend für rund 30 weitere betroffene auf der Höri gegen eine Anordung des Landratsamts gewandt, die die Entfernung der Schilder fordert. Die Deutsche Umwelthilfe aus Radolfzell (DUH), die die Höri-Bewohner bei den Verfahren unterstützt, rät dazu, jetzt bestimmt nicht klein beizugeben.
"Bei der von der DUH unterstützten Klage geht es darum, ob von Raserei betroffene Anwohnerinnen und Anwohner berechtigt sind, mit 'Freiwillig-Tempo-30'-Schildern darum zu bitten, langsamer zu fahren", erklärte der Bundesgeschäftsführer der DUH, Jürgen Resch in einer Medienmitteilung. Es handele sich aus Sicht seiner Organisation um eine grundsätzliche Rechtsfrage, die seiner Ansicht nach geklärt werden müsse.
Wann das eigentliche Gerichtsverfahren in der Hauptsache stattfinden wird, ist Resch zufolge bisher weiter offen. "Wir werden alles daran setzen, dass bis zur Gerichtsverhandlung durch die aufgestellten Schilder weiterhin für ein langsameres Fahren in den kurvenreichen Höri-Dörfern geworben werden darf", kündigte Resch in der Medienmitteilung an. Bei den jetzt abgelehnten drei Eilanträgen riet Resch dazu, die nächsthöhere Instanz, also den Verwaltungsgerichtshof Mannheim zu wählen.
Der Rechtsstreit schwelt schon seit Anfang 2022, als die Schilder aufgestellt wurde. Das Landratsamts sieht in den Schildern eine Verwechslungsgefahr mit "echten" Verkehrsschildern. Dieser Argumentation war auch das Verwaltungsgericht in seinem Urteil gefolgt.
Quelle: DUH / Archiv Wochenblatt
Autor:Oliver Fiedler aus Gottmadingen |
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