Deutsche Umwelthilfe rät zu Widerspruch der "Tempo 30" Urteile

DUH Geschäftsführer Jüprgen Resch (rechts) mit den Höri-Vertretern zum Start des Prozesses im letzten Herbst. | Foto: DUH Pressebild
  • DUH Geschäftsführer Jüprgen Resch (rechts) mit den Höri-Vertretern zum Start des Prozesses im letzten Herbst.
  • Foto: DUH Pressebild
  • hochgeladen von Oliver Fiedler

Höri/ Radolfzell/ Freiburg. Für bundesweite Schlagzeilen hatte in der letzten Woche das Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg gesorgt, das nochmals die Entfernung von selbst gefertigten Schildern verlangt, die hier freiwillig Tempo 30 fordern. Die Kläger hatten sich damit stellvertretend für rund 30 weitere betroffene auf der Höri gegen eine Anordung des Landratsamts gewandt, die die Entfernung der Schilder fordert. Die Deutsche Umwelthilfe aus Radolfzell (DUH), die die Höri-Bewohner bei den Verfahren unterstützt, rät dazu, jetzt bestimmt nicht klein beizugeben.

"Freiwillig Tempo 30"-Schilder müssen entfernt werden

"Bei der von der DUH unterstützten Klage geht es darum, ob von Raserei betroffene Anwohnerinnen und Anwohner berechtigt sind, mit 'Freiwillig-Tempo-30'-Schildern darum zu bitten, langsamer zu fahren", erklärte der Bundesgeschäftsführer der DUH, Jürgen Resch in einer Medienmitteilung.  Es handele sich aus Sicht seiner Organisation um eine grundsätzliche Rechtsfrage, die seiner Ansicht nach geklärt werden müsse.

Neuer Anlauf im Rechtsstreit um "freiwillig Tempo 30" auf der Höri

Wann das eigentliche Gerichtsverfahren in der Hauptsache stattfinden wird, ist Resch zufolge bisher weiter offen. "Wir werden alles daran setzen, dass bis zur Gerichtsverhandlung durch die aufgestellten Schilder weiterhin für ein langsameres Fahren in den kurvenreichen Höri-Dörfern geworben werden darf", kündigte Resch in der Medienmitteilung an. Bei den jetzt abgelehnten drei Eilanträgen riet Resch dazu, die nächsthöhere Instanz, also den Verwaltungsgerichtshof Mannheim zu wählen.

Freiwillig Tempo 30 bleibt erst mal auf der Höri

Der Rechtsstreit schwelt schon seit Anfang 2022, als die Schilder aufgestellt wurde. Das Landratsamts sieht in den Schildern eine Verwechslungsgefahr mit "echten" Verkehrsschildern. Dieser Argumentation war auch das Verwaltungsgericht in seinem Urteil gefolgt.

Quelle: DUH / Archiv Wochenblatt

Autor:

Oliver Fiedler aus Gottmadingen

following

Sie möchten diesem Profil folgen?

Verpassen Sie nicht die neuesten Inhalte von diesem Profil: Melden Sie sich an, um neuen Inhalten von Profilen und Orten in Ihrem persönlichen Feed zu folgen.

9 folgen diesem Profil

Kommentare

online discussion

Sie möchten kommentieren?

Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.

add_content

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.