SPD-Kreistagsfraktion zur geplanten »Querdenken«-Kundgebung am 3. Oktober in Konstanz
„Versammlungsfreiheit ist wesentliches Recht der Demokratie“
Kreis Konstanz. „In unserem Land darf jeder Regierung und Verwaltung kritisieren und zu Versammlungen aufrufen,“ sagt der Vorsitzende der SPD-Kreistagsfraktion, der Bürgermeister aus Rielasingen-Worblingen, Ralf Baumert. Dies gelte auch für Gruppen, die den Schutz der Menschen vor einer Ansteckung mit dem Corona-Virus ablehnen.
Allerdings sei bei den bisherigen Demonstrationen gegen die Corona-Politik von Seiten der Organisatoren vorsätzlich und systematisch gegen Auflagen wie die Maskenpflicht oder Abstandgebote verstoßen worden. Dies rechtfertige weder rechtlich noch politisch ein Verbot von Kundgebungen, weil Organisatoren nicht im Voraus unterstellt werden dürfe, sie würden sich nicht an Auflagen halten, so Baumert. Die Ortspolizeibehörden seien aber rechtlich verpflichtet, einen ordnungsgemäßen Verlauf von Kundgebungen sicherzustellen. Dazu zählen derzeit auch Auflagen zum Gesundheitsschutz.
Der Kreisrat und SPD-Kreisvorsitzende Tobias Volz betont: „Reichsbürger und Rechtsextremisten versuchen, die Kritik an der Gesundheitspolitik für ihre verfassungswidrigen Bestrebungen auszunutzen.“ Alle Bürger, die gegen die Corona-Politik protestieren wollen, sollten wissen mit dem wie dadurch gemeinsame Sache machen, so Volz. Wer gegen Auflagen wie die Maskenpflicht verstoße, gefährde nicht sich selbst, sondern andere Menschen. „Ich bin daher froh, dass sich in der Gesellschaft Widerpruch regt und gleich mehrere Gegendemonstrationen angekündigt wurden“, sagt Volz.
Die SPD-Fraktion hat ihre Position in einem Schreiben an Landrat Zeno Danner übermittelt. Auch wenn der Landkreis als Träger des Gesundheitsamst für den Schutz der Bevölkerung vor übertragbaren Krankheiten zuständig sei, müsse sich der Kreistag nicht mit Einzelheiten der geplanten Kundgebungen befassen, is die Meinung der Kreisräte.
Autor:Oliver Fiedler aus Gottmadingen |
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