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Sozialhilfe
statt Wellness-Park Vor dem Singener Amtsgericht endete 2003 die wahrlich einmalige Köpenikiade eines Singener Rechtsanwalts. Auf dem Böhringer Weiherhof wollte er einen Wellness-Park mit 2200 Betten errichten. Er lief von Pontius zu Pilatus und fand höchsten politischen Beistand als zuletzt Singener Ortsvorsitzender der CDU. Tatsächlich war er damals schon am Ende seiner Zahlungsfähigkeit. Das ergab der Prozess vor dem Singener Amtsgericht. 18 Monate Freiheitsstrafe zur Bewährung bekam er dort wegen Betrugs. Von der GVV hatte er in Singen 326 000 Mark erhalten, um den Verkauf eines Gebäudes in der Schlachthausstraße abzuwickeln. Doch da gab es eine Erbengemeinschaft, Lasten bei der Volksbank abzulösen und vieles mehr. Kurz: Der GVV gehört das Haus bis jetzt noch nicht, die Volksbank bekam ihr Geld vorab und kann sich ins Fäustchen lachen, aus dem Weiherhof macht ein ganz anderer Käufer derzeit seinen privaten Pferdehof, der Anwalt ist keiner mehr und ist als Obdachloser ein Fall für die Sozialhilfe. Zweckentfremdet hat er zudem einen "l;Kredit"l; in Höhe von 200 000 Mark, damit ihm wegen der GVV nicht die Zulassung genommen werden könnte. Da sehen wir uns wieder vor Gericht.
Fazit 2003: Das ist kein Einzelfall in unserer Region. Der tiefe Fall vermeintlich Großkopfeter scheint nicht zu bremsen. Gefährlich ist es zudem, wenn man meint, nur noch mit den großen Hunden brunzen zu müssen . . .

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